Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung: Der richtige Schutz für Gebäude

Für Besitzer eines Hauses (z.B. Eigenheim, Zweifamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Villa) zählt eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung zu den wichtigen Versicherungen überhaupt. Für Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser gilt das in gleicher Weise.

Gebäudeversicherung in Leipzig (+ Umgebung)

  • Einfamilienhaus (auch mit Einliegerwohnung)
  • Zweifamilienhaus
  • Doppelhaus bzw. Doppelhaushälfte, Reihenhaus
  • Villa sowie hochwertige Immobilien
  • Gebäude ohne bzw. mit Denkmalschutz
  • Ferienhaus
  • Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten; auch Mischnutzung mit gewerblichem Anteil
  • Büro- und Geschäftshäuser mit 100% gewerblicher Nutzung
  • Hausverwaltung / Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Welche Versicherungsgesellschaften stehen zur Auswahl?

und weitere …

Versicherte Gefahren

In der Gebäudeversicherung werden zunächst folgende Gefahren versichert:

  • Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Leitungswasser
  • Naturgefahren: Sturm und Hagel

Darüber hinaus wird der Versicherungsschutz durch diverse Leistungsbausteine erweitert.

  • Elementargefahren: Starkregen, Überschwemmung, Rückstau ….
  • Glasversicherung: gesonderte Versicherung für die Gebäudeverglasung
  • Gebäudetechnik: Versicherung für technische Anlagen im Gebäude
  • unbenannte Gefahren: Erweiterung des Versicherungsumfangs

Basisschutz in der Gebäudeversicherung

Die günstigste Variante – jedoch nicht ausreichend für einen guten Schutz – ist die bloße Versicherung gegen Feuer (einschl. Blitzschlag), Leitungswasser sowie Sturm/Hagel.

Feuer / Blitzschlag

Innerhalb der Feuergefahr fasst man folgende Schäden zusammen: Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung.

Beispiel: Während eines Gewitters schlägt der Blitz in das Haus ein. Der Dachstuhl fängt Feuer und das gesamte Haus brennt ab. Die Kosten zum Wiederaufbau nach Neuwert werden ersetzt.

Leitungswasser

Eine sehr häufige Schadenursache bei älteren Gebäuden sind Leitungswasserschäden. Auch bei gerade fertiggestellten Gebäuden kommt es schnell zu Schäden. Das liegt an der Eile, wie schnell Gebäude errichtet werden. Damit einhergehend leidet die Ausführungsqualität und die Sorgfalt, bei der das Leitungswassernetz nicht ausreichend geprüft wird.

Beispiel: Durch Platzen / Leckage eines Leitungswasserrohrs im Gebäude können die Zimmerwände, -decken und Böden beschädigt werden. Die Schäden am Gebäude werden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Auch die Reparatur des Rohrs wird übernommen sowie die Kosten für die Trocknung.

Leitungswasserschäden stellen für die deutsche Versicherungswirtschaft mit über einer Million Schäden pro Jahr und steigenden Schadenbeseitigungskosten ein wachsendes Problem dar. Die Ursachen lassen sich auf bestimmte Baugruppen schlüsseln. Prozentual sieht die Aufteilung in etwa so aus:

  • 26% der Schäden entfallen auf Verbindungen / Dichtungen (z.B. Press- und Klemmverbindungen)
  • 27%: Bauteile, Geräte und Anlagen (Erweiterungen des Trinkwasser- und Heizkreissystem wie Warmwasserboiler und -speicher, Wasserzähler, WC-Spülkästen, Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke mit Eiswürfelbehälter, Waschmaschinen oder Sprinklerköpfe aus Feuerlöschanlagen)
  • 19%: Rohrbruch (alte Stahlrohre, Kupferrohre usw.)
  • 18%: Armaturen (Absperrarmaturen, Entnahmearmaturen wie Einhebelmisch-Garnitur, Eckventile)
  • 10%: Schläuche (flexible Anschlussschläuche)

Sturm/Hagel

Unwetter sind keine Seltenheit mehr und Stürme können schwere Schäden an Gebäuden anrichten. Voraussetzung ist, dass der Sturm mindestens Windstärke 8 haben muss, sonst ist die Voraussetzung „Sturm“ als Ursache nicht erfüllt. Moderne und bessere Versicherungstarife setzen hier nicht mehr Windstärke 8 voraus. Es reicht Windstärke 5 oder 6 bzw. sogar einfach nur eine „Windbewegung“.

Beispiel: Durch einen Sturm wird ein Teil des Daches beschädigt und abgedeckt. Durch den begleitenden Regenfall wird der Dachstuhl und Dachboden durchnässt. Die Reparatur des Schadens am Dach sowie die Folgeschäden am Gebäude werden ersetzt.

Elementarschadenversicherung

Die Elementargefahren, auch erweiterte Naturgefahren („Unwetter“) genannt, lassen sich als Zusatzbaustein im Versicherungsvertrag einschließen. Darunter zählen:

  • Starkregen
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Hochwasser
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Die Elementarschadendeckung ist generell bei jedem Gebäudeversicherungsvertrag mit einzuschließen. In nur ganz wenigen Fällen können Elementargefahren nicht versichert werden (ZÜRS-Zone 4). Das ist jedoch die seltene Ausnahme. Wenn Sie eine Gebäudeversicherung ohne Elementar haben, kümmern wir uns darum, dass Sie so schnell wie möglich die richtige Versicherung bekommen.

Unbenannte Gefahren

Die Deckung der unbenannten Gefahren runden einen richtigen Wohngebäudeversicherungsvertrag ab. Diese schließen Lücken im Versicherungsschutz und erweitern damit den Basisschutz.

Was sind unbenannte Gefahren?

Kurz gesagt: alle Gefahren, die nicht benannt sind, sind auch versichert. Den Zusatzbaustein „unbenannte Gefahren“ kann man sich so vorstellen, dass alle Gefahren, die in den Versicherungsbedingungen nicht explizit genannt sind, gelten auch als versichert. Das funktioniert so, dass alle Gefahren aus dem „Basisschutz“ zunächst ausgeschlossen (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und ggf. Elementargefahren) werden. Auch ausgeschlossen werden Gefahren, die sich durch andere Bausteine im Versicherungsvertrag absichern lassen (z.B. Glasversicherung, Photovoltaik). Alles, was damit nicht ausgeschlossen wurde, wird dann über den Baustein der unbenannten Gefahr eingeschlossen. Grob gesagt werden erst alle Einschlüsse ausgeschlossen und alles was dann neben den generellen Ausschlüssen noch übrig bleibt, wird über die unbenannte Gefahr eingeschlossen. Damit lässt sich der Versicherungsschutz um alle Gefahren erweitern, die der Versicherer eindecken kann. Allerdings ist es keine All-Risk-Versicherung. Diese können wir Ihnen aber auch anbieten.

Der Zusatzbaustein der unbenannten Gefahren kann mittlerweile bei einigen Versicherern abgeschlossen werden und ist bei Gebäuden auch anzuraten.

Was ist bei einer Wohngebäudeversicherung versichert?

Versichert wird das Gebäude mit seinen Bestandteilen und dem Zubehör auf dem Grundstück, das im Versicherungsschein genannt ist. Inbegriffen sind direkt anschließende Terrassen auf dem selben Grundstück. Weitere Grundstücksbestandteile wie etwa Nebengebäude, Garage, Carport, Gewächs- oder Gartenhaus, Grundstückseinfriedung (Zaun, Tor), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Weg- und Gartenbeleuchtungen sind nur mitversichert, wenn sie ausdrücklich im Versicherungsumfang einbezogen sind.

Es wird das Gebäude selbst (Dach, Wände, Türen, Fenster, Terrassen, Balkone) versichert sowie die fest im Gebäude installierte Sachen. Diese Gebäudebestandteile betreffen Einbaumöbel und Einbauküchen, die individuell für das Gebäude geplant und angepasst sind. Serienmäßige Anbaumöbel sowie Einbauküchen fallen jedoch heraus. Diese sind über die Hausratversicherung einzuschließen. Fest verlegte Fußböden, sanitäre Installationen wie etwa Badewannen und Heizungsanlagen, aber auch Treppenlifte, sind ebenso mitversichert.

Zum Gebäudezubehör zählen bewegliche Sachen, die im oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen (Müllboxen, Klingel- und Briefkastenanlage).

Damit sehen Sie, dass nicht nur das Gebäude mit seinen Mauern und Dach versicherbar ist, sondern noch einiges mehr. Auch Anpflanzungen im Garten lassen sich versichern.

Wie viel kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Die Frage nach den Kosten stellt sich unweigerlich sehr oft. Eine pauschale Aussage kann man – wenn man seriös versichern will – überhaupt nicht treffen. Es ist bereits ausschlaggebend, ob ein Gebäude an „Ort A“ oder an „Ort B“ steht – auch wenn es sonst das identische Gebäude ist! Daher nützen Ihnen die Vergleichsübersichten mit Modellberechnungen überhaupt nichts, da die Berechnungen rein theoretisch erfolgen. Individuelle Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt. Ebenso können Sie die Werbung von Versicherern mit „günstige Gebäudeversicherung ab 5€ im Monat“ vollständig ignorieren. Diese Preisbeispiele gelten oft nur für den billigsten Basistarif mit der günstigsten Grundgefahrendeckung. Ebenso werden für solche Beispiele günstige Postleitzahlengebiete mit neu errichteten Standardhäusern gewählt. Insofern ist eine pauschale Antwort auf ‚Wo gibt es die günstigste Wohngebäudeversicherung‘ nicht möglich. Bei Falschangaben im Antrag sowie bei Billig-Lösungen steuern Sie im Schadenfall – und das wissen wir aus Erfahrung – auf Probleme zu. Deshalb: Holen Sie sich lieber bei uns die kostenfreie Beratung mit dem passenden Angebot.

Die Kosten für eine Gebäudeversicherung richten sich kurzgefasst nach:

  • Lage (Adresse) des Gebäudes
  • Größe und Bauart des Gebäudes mit allen Gegebenheiten
  • Qualität der Ausstattung (Bäder, Fußböden, Fenster usw.)
  • Baujahr (Gebäudealter)
  • durchgeführte Sanierungen
  • viele weitere Kostenfaktoren
  • Versicherungsumfang
  • mögliche Selbstbehalte im Schadenfall

Indizes

Fest in Zusammenhang mit einer Wohngebäudeversicherung stehen 3 Berechnungswerte:

  • Baupreisindex: Dieser Index wird seit 1914 ermittelt, um den Wert eines Gebäudes aus einem späteren Jahr auf den sog. Wert 1914 umrechnen zu können. Für jedes Kalenderjahr wird der Bauspreisindex ermittelt. Anhand der Zeitreihe kann man ablesen, um welchen Prozentsatz die Neubaukosten für Gebäude steigen. Über den Baupreisindex lässt sich die Versicherungssumme bestimmen.
  • Anspassungsfaktor: Zum 01. Januar eines jeden Jahres erfolgt die statistische Berechnung des Anpassungsfaktors. Wird ein Gebäude nach dem gleitenden Neuwert versichert, dann muss sich die Preissteigerung für Baumaterialien und Tariflöhne auch auf den Versicherungsbeitrag auswirken. Es ist klar, dass man für die Errichtung des gleichen Gebäudes aus den 1980er Jahren heute deutlich mehr bezahlen muss. Um diese Steigerung im Beitrag für die Gebäudeversicherung einrechnen zu können, gibt es den Anpassungsfaktor. Dieser berücksichtigt zu 80% den Baupreisindex und zu 20% den Tariflohnindex.
  • Gleitender Neuwertfaktor: Ähnlich wie der Anpassungsfaktor wird dieser Wert zur Berechnung des Versicherungsbeitrags herangezogen.

Aktuelle Werte

  • Baupreisindex für das Jahr 2024: 21,345 (2023: 19,61)
  • Anpassungsfaktor für das Jahr 2024: 25,87 (2023: 24,06)
  • gleitender Neuwertfaktor für das Jahr 2024: 26,1 (2023: 24,3)

Gebäudeversicherung kündigen

Gebäudeversicherungen unterliegen i.d.R. einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Versicherungsablauf. Der Ablauf eines Versicherungsvertrags kann deckungsgleich mit dem Jahreswechsel sein oder auch unterjährig. Aufschluss gibt der Versicherungsschein.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Beitragsanpassung, also einem höheren Versicherungsbeitrag für das folgende Versicherungsjahr. Geht der höhrere Versicherungsbeitrag ausschließlich auf eine Erhöhung des Anpassungsfaktors zurück, besteht allerdings kein Kündigungsrecht!

Worauf ist bei einer Gebäudeversicherung zu achten?

Grundsätzlich können Sie beim Abschluss einer Gebäudeversicherung sehr viel falsch machen, wenn Sie ohne professionelle Hilfe einen Versicherungsvertrag für ein Gebäude abschließen. Wir bieten Ihnen den kostenlosen Service und beraten Sie umfassend. Ein paar Beispiele seien folgende:

  • Wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei der Verursachung des Versicherungsfalls verzichtet?
  • Wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Verstößen gegen Obliegenheiten verzichtet?
  • Gibt es einen Unterversicherungsverzicht?
  • Sind Regelungen zur Neuwerterstattung bei Wiederaufbau in anderer Art und Größe enthalten?
  • Gibt es Bestimmungen zur Einschaltung und Kostenübernahme von Gutachtern für die Schaden­bewertung?
  • Werden Mehrkosten bei behördlichen Auflagen übernommen? (Ein Wiederaufbau verursacht mehr Kosten aufgrund der heute geltenden behördlichen Auflagen, die zum Bauzeitpunkt noch gar nicht bestanden.)
  • Werden Dekontaminationskosten des Erdreichs übernommen (z.B. nach einem Brand)?
  • Werden Abbruch- und Aufräumkosten übernommen?
  • Werden die Kosten für die Entsorgung von z.B. Brandschutt übernommen? (Die heutigen Entsorgungskosten sind nicht zu unterschätzen!)
  • Wird die Haustechnik z.B. bei Blitzeinschlag oder Überspannung versichert?

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Lassen Sie sich von uns ein kostenloses Angebot mit dem passenden Versicherungsschutz erstellen. Durch uns bekommen Sie Zugang zu vielen Versicherungsunternehmen und haben immer nur einen persönlichen Ansprechpartner.

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    Warum Gebäudeversicherung über Versicherungsmakler abschließen?

    Als Versicherungsmakler können wir Ihnen das passende Angebot organisieren und bieten Ihnen die kostenfreie Beratung zum Schutz Ihrer Immobilien an. Es ergeben sich für Sie Vorteile gegenüber dem Versicherungsvertreter.

    Deshalb Versicherungsmakler:

    • Der Versicherungsmakler handelt in Ihrem Interesse (Sachwalter des Kunden).
    • Der Versicherungsmakler kann Ihnen mehrere Versicherungen anbieten.
    • Die Beratung und Vermittlung sind kostenfrei (keine zusätzlichen Kosten).
    • Der Versicherungsvertrag über einen Versicherungsmakler ist nicht teurer.

    Deshalb nicht über Versicherungsvertreter / Agentur:

    • Der Vertreter muss im Interesse seiner Versicherungsgesellschaft handeln.
    • Der Vertreter kann Ihnen nur das anbieten, was seine Versicherung anbietet.
    • Der Vertreter berät zu eigenen Versicherungsprodukten seiner Gesellschaft.

    Versicherungsvergleich über Online-Rechner?

    Wenn Sie eine neue Gebäudeversicherung für Ihr Haus benötigen oder einen bestehenden Versicherungsvertrag für Ihre Immobilie überprüfen wollen, dann nutzen Sie bitte unseren Service zur Angebotserstellung. Als Versicherungsmakler in Leipzig können wir auf viele Versicherungen zugreifen und sind nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Wir kennen die Kniffe und Fallstricke bei Gebäudeversicherungen. Eigene Abschlüsse direkt bei einer Versicherungsgesellschaft oder noch schlimmer – über Online-Rechner – haben ein viel zu hohes Risiko für eine Falsch- bzw. Unterversicherung. Wie bei anderen Versicherungen auch, macht es keinen Sinn, wenn Sie sich im Alleingang einen günstigen Versicherungsbeitrag ausrechnen. Für den Schadenfall ist der Ärger dann bereits vorprogrammiert: Die Regulierung durch die Versicherung wird abgelehnt oder massiv gekürzt. So etwas müssen Sie vermeiden!

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