Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Inhalt
- Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (HuG)?
- Warum ist diese Versicherung wichtig?
- Schadenbeispiele für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Was deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab?
- Was leistet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
- Wer muss eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen?
- Wer ist über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert?
- Reicht die normale private Haftpflichtversicherung aus?
- Wie viel kostet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
- Darf der Vermieter die Kosten einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf die Mieter umlegen?
- Versicherungsvergleich zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (HuG)?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für jeden Immobilieneigentümer in Deutschland eine wichtige Absicherung. Sie schützt den Eigentümer vor den finanziellen Folgen, wenn Dritte durch das Grundstück oder das Gebäude zu Schaden kommen. Es ist sozusagen eine Haftung, die sich schon allein aus dem Besitz von Eigentum ergibt.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Immobilieneigentümer vor Haftungsansprüchen Dritter, die durch Gefahren entstehen, die von einem Gebäude oder Grundstück ausgehen. Diese Versicherung ist besonders wichtig für Eigentümer von vermieteten Immobilien, Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken oder gewerblich genutzten Objekten. Die private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel nur selbstgenutzte Immobilien ab. Vermieter und Besitzer unbebauter Grundstücke benötigen daher eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Warum ist diese Versicherung wichtig?
Als Eigentümer haften Sie grundsätzlich für alle Schäden an Personen oder Sachen, die durch Ihr Grundstück oder Gebäude verursacht werden. Die Haftung begründet sich auf § 836 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dies gilt auch, wenn Sie selbst keine unmittelbare Schuld tragen. Die Haftung gilt also nicht nur bei einer Vernachlässigung von Pflichten wie z. B. Räum- und Streupflichten, Instandhaltungspflichten am Gebäude und an Gebäudebestandteilen sowie Verkehrssicherungspflichten. Ebenso, und das wird oft vergessen, gilt die Haftung auch für Risiko-Gegenstände in Ihrer Immobilie, wie z. B. einen Öltank. Aber auch für alle Handlungen, die Sie als Immobilieneigentümer vornehmen, wie z. B. An- oder Umbauten, können Sie in die Haftung genommen werden.
Schadenbeispiele für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Folgende Beispiele verdeutlichen Ihnen, wie hohe Schadenkosten durch die gesetzliche Haftung entstehen können:
- Glatte Gehwege: Im Winter sind Eigentümer für die Räumung und das Streuen von Gehwegen verantwortlich. Wird dem nicht ausreichend nachgekommen und ein Passant stürzt und verletzt sich, können hohe Schadenersatzforderungen auf den Eigentümer zukommen.
- Herabfallende Dachziegel: Bei einem Sturm kann sich eine Dachpfanne lösen und auf ein parkendes Auto fallen oder einen Fußgänger schwer verletzen.
- Mängel am Gebäude: Lose Treppenstufen oder andere bauliche Mängel können zu Unfällen führen.
- Umstürzende Bäume: Von Ihrem eigenen Grundstück fällt ein Baum auf das Nachbargrundstück und beschädigt dabei das Gebäude oder ein geparktes Auto.
- Bauarbeiten am Gebäude: Eine Dachdeckerfirma führt Arbeiten am Dach des Gebäudes durch. Werkzeuge oder Baumaterialien können unbeabsichtigt herabfallen und jemanden verletzen. Auch wenn die Dachdeckerfirma bei diesem Schaden über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen sollte, darf hingegen der Geschädigte die Ansprüche direkt gegen den Eigentümer des Gebäudes stellen. Hier kommt also die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ins Spiel und kann dann bei der Dachdeckerfirma bzw. deren Haftpflicht regressieren.
- Dachlawinen: Von dem Dach eines Mehrfamilienhauses geht eine Schneeelawine ab und stürzt auf parkende Fahrzeuge auf der Straße. Die Besitzer der Fahrzeuge können direkt über ihre eigene Teilkaskoversicherung den Schaden am Fahrzeug regulieren lassen (vorausgesetzt, Dachlawinen sind mitversichert). Der Kaskoversicherer wird dann in der Regel bei dem/den Eigentümer/n des Mehrfamilienhauses regressieren wollen. Deshalb ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sehr wichtig.
Diese Beispiele zeigen, dass Schadenfälle mit beachtlichem Ausmaß eintreten können. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die finanziellen Kosten, die auf Sie als Eigentümer zukommen würden bzw. lehnt der Versicherer unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Was deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab?
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Deckung für Ihre Haftung und leistet die entsprechende Entschädigung wie z.B. für Reparaturen, Neuanschaffungen, Schmerzensgeld oder auch Rentenzahlungen bei schweren Personenschäden. Versichert werden auch fremde Sachen, die Sie geliehen haben und zur Instandhaltung oder Pflege Ihrer Immobilie benötigen. Sollten die Schadenersatzansprüche zu hoch oder unberechtigt sein, werden diese von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zurückgewiesen. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einem Rechtsstreit, werden die anfallenden Prozesskosten ebenso übernommen (passiver Rechtsschutz).
- Personenschäden: Wenn Personen durch einen Unfall auf Ihrem Grundstück verletzt werden, deckt die Versicherung die Behandlungskosten, Schmerzensgeldansprüche und gegebenenfalls Rentenzahlungen.
- Sachschäden: Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden an fremdem Eigentum, wie z. B. Autos, Fahrräder oder sonstige persönliche Gegenstände.
- Vermögensschäden: Sollte durch einen Personenschaden ein Folgeschaden entstehen, wie z. B. Verdienstausfall, sind auch diese Kosten abgedeckt.
Was leistet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
- Prüfung, ob Sie als Eigentümer oder Vermieter haften müssen
- Schadenersatz bei berechtigten Ansprüchen
- passive Rechtsschutz-Funktion: Ablehnung von Schadenersatzansprüchen, wenn diese unberechtigt sind
Was sind die Mehrwerte besserer Versicherungen?
Die genannten Leistungen sind mehr oder weniger Basis-Leistungen. Der Versicherungsschutz kann erweitert werden:
- hohe Versicherungssumme von 50 Mio. Euro
- Best-Leistungsgarantie: Hierbei garantiert die Versicherung, einen Schadenfall nach den besten Versicherungsbedingungen am Markt zu regulieren.
- Besitzstandsgarantie: Hierbei garantiert die Versicherung alle Leistungen, die im Vorvertrag inbegriffen waren. Es erfolgt also keine Schlechterstellung.
- bei WEG / ETG: Ansprüche der WEG untereinander (Verwalter sowie Wohnungseigentümer)
- Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden
- erweiterte Forderungsausfalldeckung
- Schäden an fremden Sachen sind mitversichert (geliehen, geleast, gepachtet oder gemietet)
- Mitversicherung von Spiel- und Turnplätzen
- Inkludierung der Gewässerschadenhaftpflicht bei Gas- und Öltanks
- Einschluss des Bauherren-Risikos
- Einschluss der Haftpflicht als Bauleiter oder Planer
- Haftungseinschluss für die Verkehrssicherungspflicht von Photovoltaikanlagen sowie die Strom-Einspeisung
- Leistung auch bei grobfahrlässig verursachter Obliegenheitsverletzung
Wer muss eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen?
- alle Eigentümer von Gebäuden sowie bebauten und unbebauten Grundstücken
- Das gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG oder ETG) und Hausverwaltungen.
Als Eigentümer müssen Sie Ihre Gebäude und Grundstücke über eine HuG versichern. Das gilt z.B. für:
- Einfamilienhäuser (auch mit Einliegerwohnung)
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Ferienhäuser
- Gewerbeimmobilien
- Büro- und Geschäftsgebäude
- Industriegebäude
Die HuG wird oft vergessen und ist besonders wichtig für:
- Vermieter von Wohn- oder Gewerbeimmobilien: Egal, ob Sie eine einzelne Wohnung oder ein ganzes Gebäude vermieten, als Eigentümer haften Sie für Schäden.
- Eigentümer unbebauter Grundstücke: Auch unbebaute Grundstücke können Gefahren bergen, wie z. B. schlecht gesicherte Gruben, herabfallende Äste oder umstürzende Bäume.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs): Alle Eigentümer müssen gemeinsam eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.
- Gewerbliche Immobilienbesitzer: Diese benötigen ebenso den Haftungsschutz für ihre Gebäude und Grundstücke.
Wer ist über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert?
Zum versicherten Personenkreis gehören
- Sie selbst als Immobilieneigentümer
- alle Immobilieneigentümer, wenn es eine Gemeinschaft ist (WEG)
- Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn er im Interesse der WEG tätig ist
- Personen, die durch einen Arbeitsvertrag mit der Betreuung des Grundstücks oder Immobilie beauftragt sind
Reicht die normale private Haftpflichtversicherung aus?
Wenn Sie Eigentümer eines selbstbewohnten Einfamilienhauses sind, dann reicht i.d.R. eine gute Privathaftpflichtversicherung aus. Hier ist dann die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bereits inbegriffen. Wichtig ist dabei jedoch, dass es sich meist nur um ein Einfamilienhaus handeln darf, das von Ihnen selbstbewohnt wird.
Die Private Haftpflichtversicherung bietet jedoch keinen Schutz, wenn Sie ein größeres Gebäude bewohnen, wenn Sie das Objekt nicht selbst bewohnen oder auch wenn Sie Wohnungen / Gewerbeeinheiten vermieten. Eine individuelle Beratung ist hier unerlässlich!
Wie viel kostet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung variieren je nach Größe, Nutzung und Lage der Immobilie. Das selbstgenutzte Eigenheim versichern wir über die Privathaftpflichtversicherung ohne Aufpreis mit. Für kleine Wohnhäuser oder unbebaute Grundstücke beginnt der Versicherungsbeitrag ab etwa 30€ im Jahr. Mehrfamilienhäuser, gewerbliche Immobilien wie Büro- und Geschäftsgebäude sind etwas höhere Beiträge notwendig. Dennoch sind die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen sehr günstig und es gibt keinen Grund, darauf zu verzichten! Selbstverständlich geben wir Ihnen das passende Angebot zu einem günstigen Beitrag.
Darf der Vermieter die Kosten einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf die Mieter umlegen?
Ja, der Versicherungsbeitrag für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist umlagefähig auf die Mieter. Wie die Kosten aufgeschlüsselt und verteilt werden, erledigen zumeist die Hausverwaltungen über die Nebenkostenabrechnung für jeden einzelnen Mieter.