WEG Beiratshaftpflicht – Vermögensschadenhaftpflicht für Verwaltungsbeirat

Haftpflichtversicherung für Beiratsmitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
  • wichtige Absicherung für WEG Verwaltungsbeiräte
  • Schutzschild für die private Mithaftung jedes einzelnen Beiratsmitglieds
  • Übernahme von berechtigten Schadenersatzansprüchen
  • passive Rechtsschutzfunktion
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Vermögens­schaden­haftpflicht für Verwaltungs­beiräte

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Verwaltungsbeirat einer WEG sichert die Mitglieder des Beirats gegen finanzielle Forderungen ab, wenn ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ein Fehler unterläuft. Ganz gleich, ob Sie Kostenvoranschläge oder Abrechnungen prüfen, Wirtschaftspläne erstellen, Sanierungen freigeben oder die Hausverwaltung unterstützen: bei der Tätigkeit als Mitglied eines WEG-Verwaltungsbeirats können immer Fehler passieren. Für deren Folge müssen Sie geradestehen und die Kosten (Schadenersatz) aus Ihrem eigenen Privatvermögen bezahlen.

Eine spezielle WEG-Beiratsversicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Beirat Schadenersatzforderungen stellt.

  • juristische Überprüfung der Schadenersatzforderung
  • Schadenregulierung: wird festgestellt, dass der Schadenersatz berechtigt ist, erfolgt die Übernahme der Kosten durch die Vermögensschadenhaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme
  • passiver Rechtsschutz: wird festgestellt, dass der Schadenersatz nicht berechtigt ist, erfolgt die Zurückweisung der Forderung – auch vor Gericht

Warum brauchen WEG Beiräte eine spezielle Haftpflichtversicherung?

Die spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) schützt ehrenamtlich tätige Beiräte, wenn Fehler unbeabsichigt passieren. Bei fehlerhaften Entscheidungen des WEG-Beitrags oder bei Versäuminssen kann allen Eigentümern ein finanzieller Nachteil entstehen, für den jedes Beitratsmitglied persönlich haftbar gemacht werden kann. Hierbei können wiederum beachtliche Schadenersatzansprüche entstehen, die – ohne der richtigen Versicherung – aus der eigenen Tasche der Verwaltungsbeiräte zu bezahlen sind. Genau deshalb sollte jeder WEG-Beitrag eine Haftpflichtversicherung haben, die die Schadenersatzansprüche überprüft und bezahlt.

  • Beiratsmitglieder unterliegen hohen Haftungsrisiken.
  • Trotz ehrenamtlicher Tätigkeit sind die Beiratsmitglieder nicht von der Haftung entbunden.
  • Jedes Mitglied haftet mit seinem Privatvermögen.
  • Die Haftung erstreckt sich auf vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Beim Grad der Fahrlässigkeit besteht in der Praxis oft das Problem, dass dieser nicht genau bestimmt werden kann. Genau dann hilft die WEG-Beiratsversicherung und ordnet den Schaden ein.
  • Die Haftung besteht gesamtschuldnerisch für den Beirat. Es erfolgt keine Aufteilung zu gleichen Anteilen für jedes Mitglied. (Das bedeutet, dass sich die Geschädigten den Schadenersatz auch nur von einem Mitglied holen könnten. Das ist dann meist derjenige, bei dem sie die größte Chance vermuten, dass es genau derjenige auch bezahlen kann.)
  • Die Kosten für eine Beiratshaftpflichtversicherung sind überschaubar und werden von der gesamten WEG übernommen.
  • Ohne einer Vermögensschadenhaftpflicht müsste der Beirat selbst die Schadenabwehr durchführen und bezahlen. Stellt sich dabei heraus, dass er schadenersatzpflicht ist aufgrund grober Fahrlässigkeit, dann müsste der Beirat den Schaden auch bezahlen. Dabei fragt keiner, wer welchen Anteil übernimmt.
  • Mit einer speziellen Vermögensschadenhaftpflicht für WEG-Beiräte übt sich die ehrenamtliche Tätigkeit sorgenfrei aus.

Wer und welche Tätigkeit wird versichert?

Versichert wird die Tätigkeit von Personen, die als Mitglied eines Verwaltungsbeirates gemäß § 29 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) tätig sind. Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwaltungsbeirat werden mitversichert. Versicherungsnehmer ist die Wohnungseigentümergemeinschaft. Der versicherte Personenkreis betrifft die Beiratsmitglieder.

Was deckt die WEG-Beiratsversicherung ab?

  • Schadenzahlung für Schäden, die sich aus der Tätigkeit des Verwaltungsbeirats ergeben
  • Überprüfung von Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche

Was ist die Voraussetzung, dass die WEG-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt?

  • es handelt sich um einen berechtigten Schadenersatzanspruch
  • es handelt sich um einen Schaden durch leichte bis grobe Fahrlässigkeit
  • es besteht ein Versicherungsvertrag zum Schadenzeitpunkt
  • es gibt keine offene Beitragsforderung der Versicherung
  • die Schadenmeldung erfolgt umgehend

Wann zahlt die WEG-Beiratshaftpflichtversicherung nicht?

  • bei Vermögensschäden, die durch Vorsatz oder wissentliche Pflichtverletzung entstanden sind
  • bei Schäden, die durch ihr bewusst pflichtwidriges Handeln entstehen. Sie gehen davon aus, dass hierdurch kein Schaden entsteht (wissentliche Pflichtverletzung)
  • bei Personen- und Sachschäden
  • wenn kein Versicherungsschutz besteht (Schadenzeitpunkt außerhalb des Versicherungszeitraums, offene Beitragsfor3derungen, Falschangaben beim Versicherungsantrag)

Ist die Vermögensschadenhaftpflicht für den WEG-Verwaltungsbeirat auf Mieter umlagefähig?

Nein, die Beiträge dafür können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Jedoch können die Beiträge für die Gebäudeversicherung und für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf die Mieter zu den jeweiligen Anteilen umgelegt werden.

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