Gebäudeversicherung bei Vorschäden

Inhalt
- Versicherungsschutz für Wohngebäude sowie Büro- und Geschäftsimmobilien
- Service für Ihre Gebäudeversicherung bei Vorschäden
- Muss man Vorschäden in der Wohngebäudeversicherung angeben?
- Warum sind Vorschäden bereits für ein Angebot notwendig?
- Wie erfährt die neue Gebäudeversicherung, dass Schäden in der alten Versicherung gemeldet wurden?
- Was ist ein Vorschaden?
- Warum ist die Angabe der Vorschäden wichtig?
- Müssen die Vorschäden behoben sein/werden?
- Sind Vorschäden bei der neuen Gebäudeversicherung mitversichert?
- Sonderkündigungsrecht bei einem Schaden
- Gebäudeversicherung mit Vorschäden über Online-Versicherungsvergleich abschließen?
- Spezialist für Gebäudeversicherungen
- Welche Angaben brauchen wir für ein Angebot?
- Service für Hausverwaltungen
- Versicherbare Gefahren bei Vorschäden am Gebäude
- Gebäudeversicherung anfragen
- Ihr Versicherungsmakler für Gebäudeversicherungen
- weitere Themen
Versicherungsschutz für Wohngebäude sowie Büro- und Geschäftsimmobilien
Wir kümmern uns um den bestmöglichen Versicherungsschutz für Ihre Immobilien!
Wir sind Ihren Interessen verpflichtet und nicht den Vorgaben der Versicherungen!
Wir arbeiten unabhängig und sind nicht an eine Versicherung gebunden!
Service für Ihre Gebäudeversicherung bei Vorschäden
Wir kennen es: Liegen mehrere kleine Schäden oder ein größerer Schadenfall in der Vergangenheit, dann erhalten viele Versicherungskunden eine Vertragsänderung oder Kündigung von der Versicherung. In der Folge haben Sie auf dem „normalen“ Markt keine oder nur noch geringe Chancen, einen adäquaten Versicherungsschutz zu bekommen. Lassen Sie uns (!) dieses Problem lösen. Als Spezialist für schadenbelastete Risiken sind wir Ihr Partner und Problemlöser.
Wir bieten Ihnen den individuellen Versicherungsschutz für Ihr(e) Gebäude auch bei Vorschäden:
- Frequenzschäden
- Großschäden
- negativer Rentabilität in den letzten 5 Jahren
- Kündigung durch das Versicherungsunternehmen
Wir kümmern uns um das passende Angebot und die vollständige Abwicklung. Sie müssen uns nur ein paar Unterlagen zur Verfügung stellen. Den Rest machen wir.
Muss man Vorschäden in der Wohngebäudeversicherung angeben?
Alle Gebäudeversicherungen fragen bei einem Antrag nach angefallenen Vorschäden, die Sie wahrheitsgemäß angeben müssen! Der Abfragezeitraum für Vorschäden liegt bei 5 Jahren (Elementarschäden 10 Jahre). Kam es also in der zurückliegenden Zeit von 5 Jahren (bzw. 10 Jahren) zu einem oder mehreren Schäden, dann gelten diese bei der neuen Gebäudeversicherung als Vorschäden. Die neue Versicherung muss davon unbedingt in Kenntnis gesetzt werden. Die Schäden sind – und das machen wir immer wieder deutlich – unbedingt im Antrag anzugeben!
Warum sind Vorschäden bereits für ein Angebot notwendig?
Als Versicherungskunde sollten Sie sich bewusst sein, dass Vorschäden in der Gebäudeversicherung kein leichtes Spiel sind. Die Auswahl an Versicherungen, die noch in Frage kommen, ist erheblich eingeschränkt. Die meisten Versicherungen versichern keine Gebäude mehr bereits ab zwei Vorschäden, selbst bei einem Schaden wird es schon sehr eng. Diese Versicherungen fallen also schon von vornherein heraus und brauchen aufgrund der extrem hohen Ablehnungsquote gar nicht weiter in Betracht gezogen zu werden. Deshalb sind die Vorschäden bereits für die Bestimmung und Auswahl des passenden Versicherungsangebots notwendig.
Wenn eine Versicherung ein Angebot für ein vorschadenbelastetes Gebäude bereitstellt, kann sie auch einen Risikozuschlag verlangen. Hintergund ist das höhere Risiko für den Versicherer, der deshalb einen Beitragszuschlag je nach Art und Umfang der Vorschadensituation verlangen kann. Von diesem Zuschlag wollen Sie ganz bestimmt im Vorfeld Kenntnis haben und nicht erst bei Erhalt des Versicherungsscheins.
Ein weiterer Grund ist ein möglicher Selbstbehalt für eine bestimmte Schadenart, in der ein größerer oder mehrere kleine Schäden aufgetreten sind. Umgesetzt wird dies oft bei Leitungswasserschäden, die den Versicherungen in den letzten Jahren immer mehr zu schaffen machen. Es wird dabei der Versicherungsvertrag ganz normal – wie sonst auch – aufgesetzt und alle Gefahren werden wie gewünscht versichert. Für den Fall eines neuen Leitungswasserschadens wird eine in Zukunft eine Selbstbeteiligung vereinbart. Einerseits schützen sich damit die Versicherer selbst vor zu hoch auflaufenden Schadenkosten, andererseits wird dadurch auch die Versichertengemeinschaft vor großen Beitragssteigerungen geschützt.
Um einen eventuellen Risikozuschlag gleich mitberechnen zu können bzw. eine Selbstbeteiligung in Erfahrung zu bringen, ist die Angabe der Vorschäden unerlässlich. Anhand der Vorschäden kann der Versicherer eine Risikoeinschätzung vornehmen und entscheiden, unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt oder ob kein Versicherungsschutz angeboten wird.
Wie erfährt die neue Gebäudeversicherung, dass Schäden in der alten Versicherung gemeldet wurden?
Bei jedem Versicherungsantrag zur Gebäudeversicherung wird nach dem Vorversicherer gefragt, bei dem das Gebäude in der Vergangenheit versichert war. Auch diese Angabe im Antrag ist wahrheitsgemäß zu beantworten! Wird dann der Antrag bei der neuen Gebäudeversicherung bearbeitet, darf diese bei der Vorversicherung eine Schadenauskunft einholen. Das praktizieren soweit alle Versicherungen untereinander. Es lohnt sich also gar nicht erst, Vorschäden zu vertuschen. Der bisherige Versicherer meldet bei dieser Anfrage die Schäden aus den letzten Jahren an den neuen Versicherer. Übermittelt werden das Schadendatum, die Schadenart und die Schadenkosten. Dadurch erfährt die neue Versicherung von den gemeldeten und regulierten Schäden in den letzten Jahren.
Werden Vorschäden im Antrag verschwiegen, zeigen sich viele Versicherer mittlerweile kaum noch hilfsbereit und lehnen den Antrag ab. Damit war die ganze Arbeit für die Antragstellung umsonst. Ebenso, und das wissen viele Versicherungskunden nicht, fragen Versicherer heutzutage nach bereits abgelehnten Anträgen. Das heißt, beim nächsten Versicherungsvertrag müssen Sie den abgelehnten Antrag wiederum angeben. Dadurch sinken die Chancen nochmals, eine neue Gebäudeversicherung trotz der Vorschäden zu bekommen. Deshalb überlassen Sie das lieber gleich einem Experten…
Was ist ein Vorschaden?
Bei der Gebäudeversicherung handelt es sich um ein Schadenereignis, das bereits vor Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags eingetreten ist. Dabei kann es sich um einen Schaden handeln, der versichert wie auch nicht-versichert war. Der Schaden kann behoben sein oder nach wie vor in der Regulierung bzw. Sanierung sein.
Interessant für die Gebäudeversicherung sind dabei vor allem Schäden, die durch die Grundgefahren (Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel) und Elementargefahren abgedeckt werden. Aber auch Schäden durch Vandalismus, Einbruch-/Diebstahl oder Schäden durch eine Photovoltaik-Anlage sind von Interesse.
Beispielhafte Schäden
- Brandschaden: Feuer im gesamten Gebäude oder einem Teil des Gebäudes z.B. durch unbeaufsichtigte Kerzen, defekte Toaster oder selbst entzündete Akkus.
- Leitungswasserschaden: Bruch der Wasserrohre im Gebäude mit Durchnässung von Mauerwerk und Etagendecke
- Sturm: Schäden am Dach, Teil- oder vollständige Abdeckung der Dachhaut
- Vandalismus, Einbrüche, Grafitti
Warum ist die Angabe der Vorschäden wichtig?
- Wahrheitsgemäße Angaben im Antrag: Jeder Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, bei einem Versicherungsantrag die Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Werden falsche Angaben im Antrag gemacht, hat das weitreichende Konsequenzen für den Versicherungsschutz. Werden Vorschäden (ob bewusst oder unbewusst) verschwiegen, kann sich der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei stellen und den Versicherungsvertrag rückwirkend aufheben. Deshalb ist bei jedem neuen Antrag sehr gewissenhaft vorzugehen und Informationen zu Schadenereignissen aufzunehmen. Nutzen Sie gern unseren kostenlosen Expertenservice.
- Risikoprüfung: Der Versicherer muss das Risiko für sich intern abwägen und Schadenwahrscheinlichkeiten abschätzen. Nur so kann er entscheiden, ob er zum normalen Beitrag versichert, einen Risikozuschlag verlangt, Schäden ausschließt, einen Selbstbehalt verlangt oder es zu gar keinem Versicherungsvertrag kommt.
- Einfluss auf den Versicherungsbeitrag: Es kann je nach Schadenart und bisherige Schadenkosten zu einem Risikozuschlag auf den Versicherungsbeitrag kommen.
- Selbstbeteiligung: Je nach Risikoeinschätzung kann es auch dazu kommen, dass der Versicherer für eine bestimmte Schadenart eine Selbstbeteiligung verlangt.
- Verschwiegene Vorschäden führen grundsätzlich zu Versicherungsproblemen: Aus Erfahrung wissen wir, wie Versicherungen bei verschwiegenen Vorschäden reagieren, sich leistungsfrei stellen und den Versicherungsvertrag rückwirkend kündigen. In aller Regel haben Versicherungskunden vor Gericht keine Chance. Wollen Sie auch diese Probleme haben?
Müssen die Vorschäden behoben sein/werden?
Alle Versicherungen setzen voraus, dass sich ein Gebäude in einem schadenfreien Zustand ohne Mängel befindet. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, seine Immobilie in einem einwandfreien Zustand zu halten. Kam es in der Vergangenheit zu einem Schaden am Gebäude (z.B. durch Sturm oder Feuer), dann muss der Schaden fachgerecht behoben werden. Das gilt für alle angefallenen Schäden, aber auch für notwendige Instandhaltungen.
Sind Vorschäden bei der neuen Gebäudeversicherung mitversichert?
Bei einem Versicherungswechsel übernimmt die neue Gebäudeversicherung natürlich keine Regulierung von Vorschäden. Zunächst einmal zählt der Zeitpunkt des Schadeneintritts und bei welcher Versicherung zu dieser Zeit der Versicherungsvertrag bestand. Ein Schaden, der in der Versicherungszeit von Versicherung „A“ eingetreten ist, muss auch von dieser Versicherung reguliert / bearbeitet werden. Schließt man einen neuen Versicherungsvertrag bei Versicherung „B“, dann hat „B“ mit der Schadenregulierung aus der Versicherungszeit von „A“ nichts zu tun! Dennoch verlangt aber Versicherung „B“ die Angabe der Vorschäden aus der Zeit von Versicherung „A“!
Das heißt, dass die Regulierung eines Vorschadens niemals von einer neuen Versicherung übernommen wird. Bestand in der Zeit vor dem neuen Versicherungsvertrag kein Versicherungsschutz, also keine Vorversicherung, dann zahlt Ihnen auch niemand den bisherigen Schaden. Die neue Versicherung zahlt Ihnen also nichts für bestehende oder alte Vorschäden!
Alle Schäden, die vor Beginn eines neuen Versicherungsvertrags liegen, müssen also vom Vorversicherer bearbeitet werden, insofern eine Vorversicherung bestand. Lehnt der Vorversicherer die Regulierung ab oder gab es keine Vorversicherung, dann muss der Eigentümer des Gebäudes den Schaden auf eigene Kosten sanieren. Der Schaden ist im Übrigen dennoch beim neuen Versicherer anzugeben, auch wenn keine Regulierung durch eine Versicherung stattfand.
Sonderkündigungsrecht bei einem Schaden
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung selbst haben nach einem Gebäudeschaden das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht gemäß §92 VVG (Kündigung nach Versicherungsfall) für einen Monat nach Abschluss der Schadenverhandlungen. Es spielt keine Rolle, ob der Schaden in vollem Umfang übernommen oder abgelehnt wurde. Das heißt, dass jede Schadenmeldung auch zu einem Kündigungsfall führen kann. Das gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für die Versicherungsgesellschaft.
Gebäudeversicherung mit Vorschäden über Online-Versicherungsvergleich abschließen?
Weil man sich die Angebote schön billig rechnen kann und das ein oder andere Detail ganz einfach verschweigt, werden von Versicherungskunden die Online-Vergleiche bei der Gebäudeversicherung genutzt. Es lohnt sich jedoch überhaupt nicht, an der Stelle den Sparfuchs zu spielen. Aus Erfahrung kennen wir die ganzen Versicherungsverträge, die über Online-Vergleiche zustande gekommen sind. Diese Verträge haben große Lücken im Versicherungsschutz, es stehen falsche Angaben im Versicherungsschein und Details zu Vorschäden oder Sanierungen wurden verschwiegen. Gewählt wurde zudem vom „Sparfuchs „die „günstigste Versicherung“, deren Versicherungsbedingungen vielleicht den minimalen Marktstandard erfüllen – jedoch überhaupt nicht zum Gebäude passt. In aller Regel kommt das Erwachen erst im Schadenfall, wenn die Versicherung die Schadenregulierung verweigert und den Vertrag aufhebt.
Insbesondere bei Vorschäden taugen die Online-Rechner nichts, weil die Versicherungen – die trotz Vorschäden weiter versichern würden – bei Online-Vergleichen gar nicht angezeigt werden. Deshalb bieten wir unsere Expertise an und kümmern uns um den richtigen Versicherungsschutz für Ihr Gebäude. Das kostet nichts extra.
Wenn Sie die Idee haben, eine Gebäudeversicherung über ein Vergleichsportal abzuschließen (weil es da so schön günstig ist), begeben Sie sich in große Gefahr, die falsche Versicherung zu beantragen. Das ist Ihr persönliches Risiko und im Schadenfall wird Ihnen dann auch niemand helfen.
Spezialist für Gebäudeversicherungen
Gern übernehmen wir die Angebotserstellung und kostenfreie Beratung für Ihre Gebäudeversicherung. Versichern können wir (so ziemlich) alle Immobilien, angefangen vom Einfamilienhaus bis hin zum Mehrfamilienhaus, Büro- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien, Gebäude mit Denkmalschutz, Villen, Ferienhäuser usw.
Welche Angaben brauchen wir für ein Angebot?
- Details zum Gebäude (Adresse, Baujahr, Wohnfläche)
- Angaben zur bisherigen Versicherung (Kopie der bisherigen Beitragsrechnung / Versicherungsschein)
- kurze Information zu angefallenen Schäden
- Bitte füllen Sie zu Beginn den Online-Anfragebogen aus!
Service für Hausverwaltungen
Für Immobilien- und Hausverwaltungen bieten wir effiziente Versicherungslösungen an, um Gebäude richtig zu versichern und die Wertanlagen der Eigentümer zu schützen. Über spezielle Versicherungen kann der gesamte Versicherungsbestand gebündelt und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Auch Immobilien mit Vorschäden lassen sich über uns versichern. Gleichfalls – und das legen wir immer wieder den Hausverwaltungen an`s Herz – sollten Sie sich als Verwalter von Immobilien mit einer ausreichenden Deckung für Vermögensschäden absichern.
Versicherbare Gefahren bei Vorschäden am Gebäude
- Feuer / Brand / Explosion
- Leitungswasser (Rohrbruch)
- Sturm/Hagel
- Elementargefahren
- unbenannte Gefahren
- Glasversicherung (gesamte Gebäudeverglasung)
- Mietausfall
- Photovoltaikversicherung
- Gebäude-/Haustechnikversicherung
- Wärmepumpenversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Gewässerschadenhaftpflicht (z.B. bei Gas-/Öltank)
- Vermieterrechtsschutz
Wir bieten Ihnen den passenden und bestmöglichen Versicherungsschutz, der am Markt verfügbar ist. Wenn Sie spezielle Dinge versichert haben möchten, dann lassen Sie es uns einfach wissen. Alles was möglich ist – wird in Ihrem Interesse umgesetzt.
Gebäudeversicherung anfragen
Fragen Sie jetzt bei uns an! Wir melden uns – so schnell es geht – bei Ihnen per Email oder Telefon.