Mehrfamilienhaus-Versicherung

Mehrfamilienhaus Gebäudeversicherung

Immobilien / Gebäude als Mehrfamilienhaus versichern

  • keine Begrenzung auf eine maximale Anzahl an Wohnungen im Mehrparteienhaus
  • Die Wohnungen können vermietet sein oder vom Eigentümer selbst genutzt werden.
  • Mitversicherung von Gewerbeeinheiten möglich
  • egal ob Altbau oder Neubau
  • auch bei sehr hochwertigen Gebäudesanierungen
  • auch bei Denkmalschutz
  • auch bei Vorschäden oder Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft
  • auch bei Leerstand (z.B. wegen Sanierung) möglich

Versicherbare Gefahren

Grundsätzlich ist eine Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus nicht anders gestaltet als bei einem Einfamilienhaus. Versichert werden zunächst die sog. Grundgefahren:

  • Feuer, Brand, Explosion, Blitzeinschläge, Überspannungsschäden, Totalschäden durch Brand, Schaden durch Ruß wie auch Löschwasser
  • Leitungswasser (Rohrbruch), Schäden an wasserführenden Leitungen und Anlagen
  • Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 und Hagel

Über diese Gefahren hinaus gibt es wichtige Erweiterungen zum Versicherungsschutz:

  • Elementargefahren: das sind erweiterte Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch und Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen
  • unbenannte Gefahren: eine perfekte Erweiterung um alle Gefahren, die in den Versicherungsbedingungen nicht in den Ausschlüssen genannt werden. Daher sind es die unbenannten Gefahren.
  • Glasversicherung (gesamte Gebäudeverglasung)
  • Gebäude-/Haustechnikversicherung
  • Photovoltaikversicherung
  • Wärmepumpenversicherung

Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif klaffen die Leistungen bei Gebäudeversicherungen für Mehrfamilienhäuser weit auseinander. Während eine Versicherung bei grober Fahrlässigkeit den Schaden ersetzt, kann man bei einem „Billigvertrag“ komplett leer ausgehen. Deshalb ist die Frage, was Ihnen ein günstiger Versicherungsbeitrag nützt, wenn die Versicherungsgesellschaft am Ende den Gebäudeschaden nicht reguliert?

Erweiterungen zum Versicherungsschutz

Zusätzlich zur Gebäudeversicherung müssen Mehrfamilienhäuser und große Immobilien über weitere Wege abgesichert werden. Das betrifft vor allem die Haftung aus Immobilienbesitz sowie die Tätigkeit als Hausverwaltung:

Wer muss ein Mehrfamilienhaus versichern?

Alle Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sind für den Versicherungsschutz ihres Gebäudes zuständig. Gibt es einen Eigentümer, dann muss er sich allein um den Versicherungsschutz seines Gebäudes kümmern. Gibt es mehrere Eigentümer, dann schließen sich alle Eigentümer über eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zusammen. Für gewöhnlich überträgt dann die WEG einer Hausverwaltung die Aufgabe, sich um den Gebäudeversicherungsschutz zu kümmern. Wird keine Hausverwaltung beauftragt, dann muss sich die WEG selbst darum kümmern. In der Gebäudeversicherung wird das Gemeinschaftseigentum (z.B. Hausflure, Treppenaufgänge, gemeinschaftlich genutzte Keller) wie auch das Sondereigentum (einzelne Wohneinheiten, Gewerbeeinheiten, Garagen, Stellplätze) in einer Police zusammen versichert. Eine Auftrennung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum wird nicht vorgenommen.

Wer versichert den Hausrat in einem Mehrfamilienhaus?

In der Gebäudeversicherung wird nicht der Hausrat der Mieter oder Eigentümer des Mehrfamilienhauses versichert. Hierfür muss eine gesonderte Hausratversicherung abgeschlossen werden. Diese versichert dann die beweglichen Gegenstände in der Wohnung (z.B. Möbel, Gardinen, Teppiche, Geschirr usw.) Zuständig dafür ist der jeweilige Mieter der Wohnung oder der Eigentümer der Wohnung, wenn er selbst die Eigentumswohnung bewohnt. Jeder Mieter muss seinen Hausrat selbst versichern. Kommt es z.B. im Gebäude zu einem Rohrbruch mit erheblichem Wasseraustritt, bei dem der Hausrat von Mietern beschädigt wird, so muss der Mieter seinen eigenen Hausrat selbst versichert haben. Ebenso bei einem Fahrrad-Diebstahl ist nicht der Eigentümer oder Vermieter des Hauses verantwortlich – sondern der Mieter, dem das Fahrrad gehört.

Unterschiede bei der Versicherung von Einfamilien- vs. Mehrfamilienhäusern?

Da es um Wohngebäude geht, gibt es bei der Versicherung keine wesentlichen Unterschiede. Es ist egal, ob ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus versichert werden soll, wenn es um die versicherbaren Gefahren wie Feuer, Sturm + Hagel, Leitungswasser, Elementar- und unbenannte Gefahren geht. Dennoch gibt es Unterschiede bei den Risiken und vor allem bei der Versicherungssumme.

Mietausfall

Bei Mehrfamilienhäusern sind Leistungen für den Mietausfall vordergründiger zu beachten als bei einem Einfamilienhaus. Dieses Mietausfall-Risiko tragen die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern selbst. Kommt es zu einem Schaden am Gebäude, können Wohnbereiche nicht mehr oder nur schlecht zumutbar bewohnbar sein. In der Folge ziehen die Mieter vorübergehend aus und nehmen sich eine Ersatzwohnung. Dann bekommt der Vermieter keine Miete. Oder der Mieter nimmt eine Mietminderung vor, die im Übrigen auch einschließlich der Nebenkosten erfolgt. In beiden Fällen wollen Sie als Vermieter ganz bestimmt einen Entschädigung haben. Diese wird über den Mietausfall gezahlt, der keineswegs Standard in allen Policen ist. Zudem kann die Zeit, für die der Mietausfall gezahlt wird, auf 6…12…24 Monate begrenzt sein. Bessere Versicherungen gehen sogar auf bis zu 36 Monate.

Mietnomaden und Messis

Ein Grauen für Vermieter sind Mietnomaden und Messis. Entweder es versagen nur die Mieteinnahmen oder die Wohnungen werden nicht nur verunreinigt und beschädigt, sondern regelrecht heruntergewirtschaft. Damit geht einher, dass andere Mieter im Haus das Weite suchen. Für den Eigentümer entstehen hohe Sanierungs- und Renovierungskosten, um die Wohnungen nach dem Auszug von Messis wieder herzurichten.

Schäden durch Vandalismus / Graffiti

Mehrfamilienhäuser sind auch öfter von Vandalismus betroffen als Einfamilienhäuser. Nachts wird die Fassade mit Graffiti beschmiert, im Hausflur und Treppenhaus randaliert oder der Fahrstuhl fällt dem Vandalismus zum Opfer. Dieses Risiko von Vandalismus sollte in der Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus mit versichert werden.

Glasversicherung

Immer wieder raten wir dazu, die gesamte Gebäudeverglasung eines Mehrfamilienhauses mit zu versichern und nicht nur die Allgemeinverglasung. Die Kosten dafür sind wirklich überschaubar. Einerseits haben große Gebäude einen beachtlichen Glasanteil, andererseits sind Schäden durch Glasbruch an Fenstern und Türen für die Eigentümer nur so zu versichern. Bei der Allgemeinverglasung werden nur die Flächen berücksichtigt, die zum Gemeinschaftseigentum gehören – also nicht in den Bereich des einzelnen Sondereigentums fallen. Daher sollte die gesamte Verglasung des Mehrfamilienhauses versichert werden.

Haustechnik

Gebäude werden heutzutage mit teurer Technik ausgestattet. Denken Sie dabei an den Fahrstühle, Aufzüge, Klingel- und Gegensprechanlagen, Heizung, Klimaanlage oder Be- und Entlüftungstechnik. In dem Fall muss an eine richtige Haustechnikversicherung gedacht werden, die bei Schäden und Ausfällen für die notwendige Reparatur oder den Ersatz von Teilen zahlt.

Versicherungssummen

Im Unterschied zu kleinen Einfamilienhäusern kalkuliert man bei Mehrfamilienhäusern mit deutlich höheren Versicherungssummen. Jede Fläche des Hauses zählt, alle Wohnungen und gemeinschaftliche Räumlichkeiten müssen einbezogen werden. Wem die eine Wohnung gehört und wem die andere, spielt absolut keine Rolle! Es muss stets das gesamte Gebäude vom Versicherungsschutz erfasst werden.

Daher sind die Kosten für den Bau größerer Gebäude auch nominal höher. Logischerweise spiegelt sich das auch in der Versicherungssumme wieder. Ein Gebäude, das einen Neubauwert von 3 Mio. Euro hat, muss eben auch mit der entsprechenden Summe versichert werden. Eine „kleine Einfamilienhausversicherung“ kann hier nicht vereinbart werden.

Private oder gewerbliche Gebäudeversicherung?

Bei der Gebäudeversicherung entscheidet die Art der Nutzung des Mehrfamilienhauses. Gebäude, die als reine Wohnhäuser dienen, werden über sog. Privattarife versichert. Dabei spielt es also keine Rolle, ob die Wohnungen dauervermietet sind oder von den Eigentümern selbst bewohnt werden. Eine gewerbliche Nutzung ist dennoch erlaubt. Dazu darf die gewerblich genutzte Fläche nicht mehr als 50% der gesamten Gebäudefläche ausmachen. Ist der Flächenanteil am Gebäude für Gewerbe höher, muss eine gewerbliche Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Dabei sollte beachtet werden, dass nicht nur ein Ladengeschäft, Friseur, Bäckerei usw. als Gewerbe gelten, sondern auch Ferienwohnungen. Hierbei tappen Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern bei der Gebäudeversicherung in die Falle. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass mehr als die Hälfte des Gebäudes gewerblich genutzt wird, gibt es großen Ärger bei Versicherungsverträgen, die ausschließlich bei privater Nutzung des Gebäudes greifen. Im schlimmsten Fall wird der Schaden dann gar nicht bezahlt.

In der Praxis werden nämlich überwiegend gewerblich genutzte Gebäude fälschlicherweise (!) über eine private Wohngebäudeversicherung versichert. Der Grund ist: diese Verträge sind günstiger. Im Schadenfall stehen die Eigentümer dann aber mit leeren Händen da. Dann wird genau geprüft, ob der Versicherungsschutz zum Gebäude gepasst hat. Bei einer Falschversicherung gibt es dann auch keine Entschädigung. Daher sollten Sie die Versicherung eines Mehrfamilienhauses lieber einem Experten überlassen.

Wie viel kostet eine Mehrfamilienhaus-Versicherung?

Der Versicherungsbeitrag ist sehr individuell und setzt sich aus verschiedenen Kennziffern zusammen. Einerseits ist es der Versicherungsumfang entscheidend (welche Gefahren sind versichert? Wie hoch ist die Entschädigung für bestimmte Leistungen?) und andererseits sind es Dinge wie:

  • Versicherungswert des Gebäudes
  • Kosten für den Wiederaufbau (Neubauwert)
  • Alter des Gebäudes
  • Bauweise (besondere Materialien, Ausstattung)
  • ggf. vorhandener Denkmalschutz
  • Standort (nicht nur die Postleitzahl, sondern die genaue Adressierung)
  • Wohnfläche, ggf. Anzahl der Wohneinheiten
  • Anteil privater und gewerblicher Nutzung (hier auch die Art des Gewerbes)

Kann die Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt werden?

Ja, die Kosten der Gebäudeversicherung eines Mehrfamilienhauses werden anteilig auf die Mieter umgelegt bzw. auf die Eigentümer der einzelnen Wohnungen und Gewerberäume innerhalb des Hauses. Die Berechnung, welcher Anteil auf welche Wohnung bzw. Gewerbeeinheit fällt, nehmen u.a. Hausverwaltungen vor. Ebenso umlagefähig ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Worauf muss man achten?

Als Eigentümer müssen Sie bei einem Mehrfamilienhaus auf den richtigen Versicherungsschutz achten. Die Versicherung muss auch regelmäßig überprüft werden.

1) Grundsätzlich muss eine Unterversicherung vermieden werden. Die vereinbarte Versicherungssumme muss also mindestens dem Versicherungswert der Immobilie entsprechen. Üblicherweise wird ein Mehrfamilienhaus nach dem gleitenden Neubauwert versichert. Darüber werden alle Kostensteigerungen für den Wiederaufbau des Gebäudes eingerechnet. So erreicht man, dass keine Unterversicherung besteht. Diese würde sonst im Schadenfall zur Leistungskürzung oder auch zur Leistungsverweigerung führen. Um das zu vermeiden, müssen die Bedingungen für den Unterversicherungsverzicht erfüllt sein.

2) Bei einem Eigentümerwechsel werden sehr häufig die Versicherungspolicen ohne Überprüfung übernommen. Dabei weiß der neue Eigentümer gar nicht, wie überhaupt der Versicherungsvertrag damals zustand kam. Zwischenzeitliche Sanierungsmaßnahmen, Umbau oder Ausbau von Wohn- und Geschäftsräumen, Kellern oder Dachgeschossen können durchaus völlig unberücksichtigt geblieben sein. Wurden z.B. die Fenster erneuert oder das Dach komplett saniert? Alle Maßnahmen können zu einer Erhöhung des Versicherungswerts führen und müssen im Versicherungsvertrag berücksichtigt werden.

Ebenso wichtig ist in dem Zusammenhang, dass die Versicherungsbedingungen einmal auf den neuesten Stand gebracht werden. Allgemein nennt man es „Tarifupdate“. Viele Gebäude sind über alte Verträge versichert, bei denen die Versicherungsbedingungen auf deutlich niedrigerem Niveau liegen. So etwas sollten Sie von einem Experen prüfen lassen.

3) Damit der Versicherungssschutz am Ende auch greift, müssen Sie u.a. die vorvertraglichen Obliegenheiten genauestens einhalten. Fragt der Versicherer – und das tun sie alle – nach bisherigen Sanierungen des Gebäudes, so sind hier wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Gleiches gilt für Vorschäden, egal ob sie versichert waren oder nicht. Ist in dem Gebäude ein Gewerbe untergebracht, so muss diese Gewerbe auch dem Versicherer benannt werden. Jegliche „Schummelei“ führt im Grundsatz dazu, dass der Versicherer den Vertrag anfechten kann. Im Schadenfall prüft mittlerweile jeder Versicherer ganz genau, ob die Vertragsdaten zum Gebäude passen. Sie wissen: davon hängt es ab, ob der Versicherer zahlt, die Leistung kürzt oder die Leistung vollständig verweigert.

Die Liste, worauf bei der Versicherung für Mehrfamilienhäuser zu achten ist, ließe sich fast unendlich weiter fortführen.

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