Das Altersvorsorgedepot ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich die geförderte Altersvorsorge in Deutschland grundlegend. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot löst der Gesetzgeber die alte Riester-Rente ab und öffnet die Tür für echte Renditechancen am Kapitalmarkt. Erfahren Sie hier, wie Sie ab 2027 von maximaler staatlicher Förderung, Steuervorteilen und flexiblen Sicherheitskonzepten profitieren können.
Bisher scheiterte die staatlich geförderte Vorsorge oft an einer starren Regel: Die Anbieter mussten 100 % der eingezahlten Beiträge garantieren. Was sicher klingt, entpuppte sich in der Nullzinsphase als Renditekiller. Damit ist ab 2027 Schluss. Das neue Altersvorsorgedepot verbindet das Beste aus zwei Welten: die staatlichen Zuschüsse der Riester-Rente und die Ertragskraft moderner Investmentdepots.
Als Versicherungsmakler führe ich Sie durch den Dschungel der neuen Möglichkeiten. Hier sind die wichtigsten Eckpfeiler, die Sie jetzt wissen müssen.
1. Der förderberechtigte Personenkreis
Hier gab es erfreulicherweise positive Änderungen, dass nun auch Freiberufler und Selbständige zu den förderberechtigten Personen gehören.
Unmittelbar förderberechtigt sind:
- Pflichtversicherte Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende in der GRV
- Pflichtversicherte Arbeitnehmer, Angestellte in berufsständischen Versorgungswerken
- Beamte, Richter und Soldaten
- Pflichtversicherte Land-und Forstwirte in der landwirtschaftlichen Alterskasse
- Gewerbetreibende mit Einkünften nach §15 EStG
- Selbständige und Freiberufler mit Einkünften nach §18 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 EStG (Kammerberufe)
Nicht unmittelbar, aber mittelbar („über Umwege“) förderberechtigt:
- Sozialversicherungsfreie Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung
- Nicht Erwerbstätige (Hausfrauen / Hausmänner)
- Rentner / Pensionäre
- Studenten
Diese Personen sind mittelbar förderberechtigt, wenn:
- der Partner unmittelbar förderfähig ist
- miteinander verheiratet oder verpartnert
- beide einen Vertrag zum Altersvorsorgedepot haben
2. Die neue Förderlogik: Wer einzahlt wird gefördert
Die Förderung wird ab 2027 deutlich attraktiver, unkomplizierter und lohnt sich bereits bei kleineren Beiträgen. Das Prinzip basiert auf einem prozentualen Zuschuss des Staates zu Ihren eigenen Einzahlungen (bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 € im Jahr):
- Der Basis-Zuschuss: Für die ersten 360€, die Sie im Jahr einzahlen, legt der Staat 50% oben drauf (maximal 180 €).
- Der Zusatz-Zuschuss: Für jeden weiteren Euro bis zu einer Gesamteinzahlung von 1.800 € erhalten Sie 25% Förderung (maximal 360 €).
- Maximaler Bonus: Wenn Sie den Jahreshöchstbetrag von 1.800€ ausschöpfen, erhalten Sie insgesamt jedes Jahr 540€ Grundzulage als staatliche Förderung!
- Extra-Turbo für Familien: Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie eine zusätzliche Kinderzulage von 300€ pro Jahr – und das ganz ohne, dass sich Ihr eigener Mindestbeitrag dadurch erhöht.
- Berufseinsteiger-Bonus: Junge Leute unter 25 Jahren erhalten in den ersten drei Jahren noch einmal 200€ extra pro Jahr.
Die staatliche Förderung für Beiträge bis 1.800€ pro Jahr
Grundzulage von 540€ pro Jahr
- Zulage von 180 € bei einem Beitrag von 360 € pro Jahr ➔ 50% Förderquote
- Zulage von 360 € bei einem Beitrag von 361 € bis 1.800 € pro Jahr ➔ 25% Förderquote
- ergibt max. Grundzulage von 540€ pro Jahr
Kinderzulage 300€ pro Jahr und Kind
- Zulage von 300€ bei einem Beitrag von mind. 300€ pro Jahr ➔ entspricht einer 100% Förderquote
Berufseinsteigerbonus 200€
Beispiel mit 30€ Monatsbeitrag und 2 Kindern
Frau Lehmann hat zwei Kinder und zahlt in das Altersvorsorgedepot monatlich 30€ ein (pro Jahr also 360€). Ihre Förderung wird staatlich mehr als verdoppelt, nämlich um 217%. Die Förderung sieht im Einzelnen wie folgt aus:
- Grundzulage: 180€ (weil 50% von 360€)
- Kinderzulage: 600€ (weil Sie mind. 300€ einzahlt und zweimal die Kinderzulage (pro Kind 300€) erhält.
- Gesamtförderung: 780€
Beispiel mit 150€ Monatsbeitrag ohne Kind
Frau Müller hat kein kindergeldberechtigtes Kind zahlt in das Altersvorsorgedepot monatlich 150€ ein (pro Jahr also 1.800€). Ihre Förderung sieht im Einzelnen wie folgt aus:
- Grundzulage: 540€ (weil 50% von 360€ plus 25% von 1.440€ = 180€ plus 360€ = 540€)
- Kinderzulage: 0€ (weil kein Kind)
- Gesamtförderung: 540€
Die steuerliche Förderung für Beiträge über 1.800€ pro Jahr
Wer mehr als 1.800€ pro Jahr in das Altersvorsorgedepot einzahlt, bekommt auf den Betrag ab 1.801€ eine steuerliche Vergünstigung, jedoch keine unmittelbaren Zulagen.
3. Die steuerliche Behandlung: Steuerfrei in der Ansparphase
Das Altersvorsorgedepot genießt ein Steuerprivileg, das den Zinseszins-Effekt über die Jahre beschleunigt:
- Abziehbarkeit der Beiträge: Ihre eigenen Einzahlungen können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen (bis zu 3.300 € bzw. ab 2030 bis zu 3.500 € pro Jahr). Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die erhaltenen Zulagen.
- Steuerfreies Wachstum: Während der gesamten Laufzeit fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschalen an. Wenn Sie innerhalb des Depots Fonds umschichten oder Gewinne realisiert werden, fließt jeder Euro ohne Abzug direkt wieder in Ihr Vermögen.
- Nachgelagerte Besteuerung: Erst wenn Sie im Ruhestand Geld aus dem Depot entnehmen, werden diese Auszahlungen mit Ihrem dann gültigen (und im Alter meist deutlich niedrigeren) Einkommensteuersatz versteuert.
Steuerliche Behandlung für Beiträge bis 1.800€ pro Jahr zzgl. Zulagen
- Ansparphase: Sonderausgabenabzug / Günstigerprüfung
- Rentenphase: Nachgelagerte Besteuerung mit dem dann gültigen individuellen Steuersatz
Steuerliche Behandlung für Beiträge von 1.801 € bis 6.840 €
- Ansparphase: steuerfrei, keine Abgeltungssteuer bei Fondswechsel
- Rentenphase: Ertragsanteilsbesteuerung
4. Garantien nach Maß: 3 Produktvarianten
Ein riesiger Pluspunkt der Reform ist die Abkehr vom „Einheitszwang“ bei Garantien. Ab 2027 kann damit Ihre Vorsorge besser an Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis angepasst werden. Je nach gewählter Depotvariante sind Garantien von 0%, 80% und 100% zugelassen. Es gibt drei Kernvarianten:
1. Das Standarddepot
Eine kostengünstige – aber auch sehr starre Variante.
- ETF-oder Fondssparplan
- Verteilung auf max. 2 Fonds
- Fonds werden vom jeweiligen Anbieter fest vorgegeben
- 1 chancenorientierter Fonds oder Aktien-ETF (Risikoklasse 3 bis 5)
- 1 risikoarmer Anleihe-ETF, Rentenfonds oder Geldmarktfonds (Risikoklasse 1 oder 2)
- keine Fondswechsel möglich
- keine Garantie zugelassen
- max 1,0% Effektivkosten
2. Die Versicherungslösung (Garantieprodukt)
Für alle, die nachts ruhig schlafen wollen. Hier können Sie eine Beitragsgarantie von 80 % oder 100 % wählen. Zum Rentenbeginn ist Ihr eingezahltes Kapital (inklusive der staatlichen Zulagen) zu diesem Prozentsatz garantiert geschützt.
- Fondspolice (fondsgebundene Rentenversicherung)
- bekannte Versicherungen mit breiter ETF- und Fondsauswahl
- kostenloser und steuerfreier Fondswechsel
- wahlweise ohne Garantie, einer 80% Garantie oder 100% Garantie
- kein Kostendeckel
- Auszahlung als lebenslange Rente
- hybride Leibrenten optional möglich (80% Deckungsstock und 20% Fonds)
3. Die Investmentlösung
Über Investmentgesellschaften, Depotbanken und Vermögensverwalter wird das Altersvorsorgedepot als Investmentlösung möglich sein. Bei dieser Variante wird es voraussichtlich keine Garantien geben. Ihr Geld arbeitet zu 100 % in renditestarken ETFs oder Fonds. Perfekt für langfristige Sparer, die Schwankungen aussitzen können.
- Fondssparplan in eine Vermögensverwaltung oder freie ETF-/ Fondsauswahl
- voraussichtlich keine Garantien
- kein Kostendeckel
Vergleich der 3 Anlagevarianten
Wie Sie weiter oben bereits sehen, gibt es unterschiedliche Anlagevarianten, über die Sie die staatliche Förderung erhalten. In aller Regel wird in den Pressemedien meist nur vom Standarddepot gesprochen. Dieses bietet als einzige Variante einen Kostendeckel von max. 1,0% Effektivkosten, hat allerdings auch gravierende Nachteile gegenüber den anderen Varianten. Deshalb lohnt es sich, nicht nur auf die Kosten zu schauen, sondern auf die Details und Möglichkeiten, die eine Versicherungs- oder Investmentlösung bieten.
| Eigenschaften | Standarddepot | Versicherungslösung | Investmentlösung |
| investiert wird in | ETF-Sparplan | ETF-/Fondsgebundene Rentenversicherung | ETF-/Fondssparplan |
| breite ETF- oder Fondsauswahl | nein (Verteilung auf max. 2 Fonds) | ja | ja |
| individuelle Fondsauswahl | nein, die Fonds werden vom Anbieter festgelegt | ja | ja |
| Beitragsgarantie | nein | 100%, 80% oder 0% | nein (voraussichtlich) |
| Kostendeckel | max. 1,0% Effektivkosten | nein | nein |
| umfassende Fondspalette | nein | ja | ja |
| kostenfreier Fondswechsel | kein Fondswechsel möglich! | ja | ja |
| steuerfreier Fondswechsel | kein Fondswechsel möglich! | ja | ja |
| Auszahlung: lebenslange Leibrente | nein | ja | nein (Auszahlungsplan) |
| Auszahlung: hybride Leibrente (80% Deckungsstock + 20% Fonds) | nein | ja | nein (Auszahlungsplan mit Enddatum) |
| 30% Teilauszahlung zu Rentenbeginn | ja | ja | ja |
| Auszahlungsplan | ja, bis zum 85. Lebensjahr | lebenslange Rente steht im Vordergrund | ja, bis zum 85. Lebensjahr |
| kostenfreie Beratung und Vertragsbegleitung durch Versicherungsmakler | nein | ja | nein |
| Anbieter | Neobroker, Depotbanken, Banken | Versicherungen, Versicherungsmakler | Investmentgesellschaften, Depotbanken, Vermögensverwalter, Finanzanlagenvermittler, Banken, ggf. Neobroker |
5. Die Auszahlung: Flexibilität im Ruhestand
Auch in der Phase des Ruhestands (frühestens ab dem 65. Lebensjahr) lässt Ihnen das neue Gesetz viel Freiraum, um Ihr Leben zu gestalten:
- Die 30%-Option: Zum Rentenbeginn können Sie sich bis zu 30 % des gesamten Kapitals auf einen Schlag steuerwirksam auszahlen lassen – ideal, um Restschulden zu tilgen oder sich einen großen Lebenstraum zu erfüllen.
- Der Auszahlungsplan: Der verbleibende Großteil des Vermögens wird über einen flexiblen Auszahlungsplan bis mind. zum 85. Lebensjahr ausgezahlt.
- Die lebenslange Rente: Insbesondere bei den Versicherungslösungen lässt sich das Kapital in eine klassische, lebenslange Leibrente umwandeln, die Ihnen ein Leben lang finanzielle Sicherheit garantiert, egal wie alt Sie werden.
Ihre individuelle Vorsorge: Warum gute Beratung mehr ist als nur ein Produkt
Von den einen gehasst, von anderen vergöttert: Das Altersvorsorgedepot ist aus unserer Sicht auf jeden Fall eine Reform der privaten Vorsorge seit den letzten Jahren, auch wenn einige Wünsche unerfüllt bleiben. Doch welche Anlagevariante passt zu Ihnen? Reine ETF-Anlagelösung oder die sicherheitsorientierte Versicherungsvariante mit Garantie? Lohnt sich das Altersvorsorgedepot überhaupt für Sie und passt es zu Ihrer Lebenssituation? Wäre eine andere Option die bessere Wahl?
Eine Beratung zum neuen Altersvorsorgedepot schaut niemals nur auf ein einzelnes Finanzprodukt. Für uns steht immer Ihre gesamte persönliche Vorsorgesituation im Mittelpunkt.
Gemeinsam blicken wir auf das große Ganze: Ihre gesetzliche Rente, etwaige betriebliche Altersvorsorgen, bestehende geförderte oder private Vorsorgelösungen sowie Ihre gesamte Vermögens- und Finanzsituation – vom Immobilienbesitz bis hin zu laufenden Verbindlichkeiten.
Erst aus diesem vollständigen Gesamtbild lässt sich verlässlich beurteilen, welche individuelle Kombination aus Versicherung und Investment, staatlicher Förderung, Steuervorteilen, Sicherheit und Flexibilität perfekt zu Ihren Zielen und Lebensplänen passt.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen ab 2027?
Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots (AVD) ab 2027 stellt sich für viele Sparer die Frage, wie sie mit ihrem bestehenden Riester-Vertrag umgehen sollen. Wichtig zu wissen: Es gibt keine automatische Umstellung. Für Altverträge nach Riester Modell gilt ein umfassender Bestandsschutz. Sie können Ihren Riester Vertrag grundsätzlich genau so weiterführen wie bisher. Was aber nicht funktioniert: die staatliche Förderung für beide Varianten. Man muss sich also entscheiden, Riester oder Altersvorsorgedepot. Als Orientierung stellen wir Ihnen die 5 Möglichkeiten dar.
Die 5 Optionen für Riester-Bestandskunden im Überblick
Option 1: Riester-Vertrag unverändert weiterbesparen
Wie es funktioniert: Sie führen Ihren Vertrag wie gewohnt weiter, zahlen Ihre Beiträge ein und sichern sich weiterhin die bisherigen staatlichen Zulagen sowie den Sonderausgabenabzug nach altem Förderrecht.
- Vorteile: Voller Erhalt der 100%-Beitragsgarantie zum Rentenbeginn und Anspruch auf eine lebenslange Rentenzahlung. Keine Wechselgebühren.
- Für wen geeignet: Sicherheitsorientierte Sparer und Personen kurz vor dem Ruhestand.
Option 2: Riester-Vertrag beitragsfrei stellen und AVD neu besparen
Wie es funktioniert: Sie stoppen die monatlichen Einzahlungen in Ihren Riester-Vertrag. Das bisher angesparte Kapital bleibt verzinst und inklusive aller bisherigen Zulagen im Vertrag liegen. Die frischen monatlichen Sparraten fließen ab 2027 in das neue Altersvorsorgedepot.
- Vorteile: Das bisherige Guthaben bleibt inklusive Garantie geschützt, während neue Beiträge von den höheren Renditechancen (z. B. durch ETFs) und den neuen Förderregeln des AVD profitieren.
- Für wen geeignet: Sparer, die ihr Erspartes absichern, aber künftig ertragsstärker anlegen möchten.
Option 3: Kapital aus dem Riester-Vertrag in das Altersvorsorgedepot übertragen
Wie es funktioniert: Das gesamte im Riester-Vertrag angesparte Guthaben wird steuerneutral in das neue Altersvorsorgedepot umgeschichtet.
- Wichtiger Hinweis: Durch die Übertragung entfällt die ursprüngliche Beitragsgarantie für das bisherige Guthaben. Das Geld nimmt ab dem Wechsel voll an den Wertentwicklungen der gewählten Finanzinstrumente teil. Zulagen müssen bei diesem Wechsel nicht zurückgezahlt werden.
- Für wen geeignet: Jüngere Sparer mit langem Anlagehorizont, die ihr Kapital aus renditeschwachen Riester-Verträgen befreien wollen.
Option 4: Riester-Vertrag ungefördert weiterführen
Wie es funktioniert: Der Vertrag bleibt bestehen, Sie verzichten jedoch ab 2027 auf den Antrag von Zulagen und Steuervorteilen für den Riester-Vertrag, um die volle staatliche Förderung für das neue Altersvorsorgedepot zu nutzen.
- Vorteile/Nachteile: Der Riester-Vertrag läuft als ungeförderter Garantie-Sparvertrag weiter, blockiert aber nicht die staatliche AVD-Förderung.
- Für wen geeignet: Nur in speziellen Einzelfällen sinnvoll, z. B. wenn Mindestvertragslaufzeiten oder Mindestbeiträge aufrechterhalten werden sollen.
Option 5: Kündigung des Riester-Vertrags (Schädliche Verwendung)
Wie es funktioniert: Sie kündigen den Riester-Vertrag vollständig und lassen sich das Guthaben auf Ihr Bankkonto auszahlen, anstatt es in ein zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt zu übertragen.
- Achtung – Fallstricke: Dies gilt als „schädliche Verwendung“. Sämtliche erhaltenen staatlichen Zulagen sowie die über die Jahre gewährten Steuervorteile müssen an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Zudem unterliegt der verbleibende Ertrag der Einkommensteuer.
- Für wen geeignet: In den seltensten Fällen ratsam. Nur bei akutem Liquiditätsbedarf oder extrem schlechten Vertragskonditionen erwägenswert.
Fazit: Welcher Weg ist der richtige?
Welche Option die beste ist, hängt stark von Ihren bisherigen Vertragskosten, der Höhe Ihrer Zulagen (z. B. Kinderzulagen) und Ihrer verbleibenden Laufzeit bis zum Ruhestand ab. Während für Familien mit vielen Kindern das Weiterbesparen oft attraktiv bleibt, bietet der Wechsel oder das Beitragsfreistellen zugunsten des Altersvorsorgedepots vor allem chancenorientierten und jüngeren Anlegern deutlich höhere Renditepotenziale.


