Elementarschadenversicherung

Elementarschadenversicherung
  • richtiger Schutz Ihrer Immobilie gegen erweiterte Naturgefahren
  • alle Gebäude und Regionen in Deutschland
  • Deckung über namhafte deutsche Versicherungen
  • Support im Schadenfall
  • bequem online anfragen + versichern

Warum eine Elementarschadenversicherung wichtig ist

Wer ein Eigenheim besitzt oder vermietet, trägt große Verantwortung – nicht nur für die Werterhaltung des Gebäudes, sondern auch für dessen Schutz vor unvorhersehbaren Schäden. Während viele Eigentümer gegen klassische Risiken wie Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel abgesichert sind, wird ein Bereich häufig unterschätzt: Elementarschäden.

Doch extreme Wetterereignisse nehmen spürbar zu – Starkregen, Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck verursachen oft immense Schäden. Ohne eine passende Elementarschadenversicherung bleiben Sie im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.

Was sind Elementarschäden?

Elementarschäden sind Schäden, die durch außergewöhnliche Naturereignisse verursacht werden, darunter:

  • Überschwemmung und Hochwasser durch Starkregen
  • Rückstau aus der Kanalisation
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Schneedruck (z. B. Dachlast durch massiven Schneefall)
  • Lawinen
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Diese Risiken sind nicht automatisch in der normalen Wohngebäudeversicherung enthalten – sie müssen zusätzlich über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Man spricht hierbei auch von einer erweiterten Naturgefahrenversicherung.

Für wen ist die Elementarschadenversicherung sinnvoll?

Kurz gesagt: Für alle Immobilieneigentümer. Auch Regionen, die bisher als „sicher“ galten, können bspw. von Starkregenereignissen und lokalen Überschwemmungen betroffen sein. Die Wetterereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass Schäden durch Naturgefahren nicht mehr nur in bisher klassischen Risikogebieten auftreten.

Besonders wichtig ist der Schutz für:

  • Haus- und Grundbesitzer in Hochwassergebieten
  • Eigentümer mit Gebäuden in Hanglage (Gefahr durch Erdrutsch)
  • Immobilien in Regionen mit hoher Schneelast

Der Versicherungsschutz betrifft dennoch alle Immobilien-Eigentümer, weil das Elementarschaden-Risiko nirgendwo vollständig und sicher ausgeschlossen werden kann. Bei der Elementarschadenversicherung geht es um die Versicherung des Totalausfalls, bei dem der Versicherer den vollständigen Wiederaufbau des Gebäudes zum aktuellen Neubauwert einschließlich der Beräumung und Entsorgung ersetzt. Bei einem Einfamilienhaus reden hier von Kosten jenseits der 500.000€ (kleineres Gebäude). In aller Regel wird jedoch die 1 Mio. Grenze überschritten, auch für durchschnittlich große Gebäude. Bei Mehrfamilienhäusern und Büro-/Geschäftsimmobilien liegen die Kosten nochmals höher, also im Bereich mehrerer Millionen Euro. Diese hohen Summen können Sie (und sollten es auch) für einen vergleichsweise sehr kleinen Beitrag im Jahr gegen Elementarschäden absichern.

Wer könnte Ihnen zu 100% zusichern, dass bei einem Gebäude in Ihrer Region kein Elementarschadenereignis eintreten wird? Wir sind uns an der Stelle bestimmt einig, dass es ein Blick in die Glaskugel wird. Es lohnt sich nicht, hier tage- und nächtelang mit Risiken (statistischen Wahrscheinlichkeiten der letzten Jahre) hin und her zu kalkulieren.

Daher ist die Frage aus Sicht der Praxis anders zu stellen: Was machen Sie, wenn Ihr Gebäude von einem Elementarschaden betroffen ist, Sie aber keine entsprechende Versicherung dafür haben?

Wie viel kostet eine Elementarschadenversicherung?

Die Kosten für eine Elementarschadenversicherung hängen von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich wird der Beitrag individuell berechnet und kann daher je nach dem zu versichernden Gebäude deutlich variieren.

Einflussfaktoren auf den Versicherungsbeitrag:

  • Standort und Risikozone (ZÜRS): Je nach Hochwassergefährdung ist das Risiko für einen Schadenfall höher oder niedriger. Häuser in Gebieten mit höherem Hochwasser- oder Erdbebenrisiko (ZÜRS-Zonen 2-4) sind teurer zu versichern als in ZÜRS-Zone 1.
  • Wert der Immobilie: Eine höhere Versicherungssumme bedingt auch einen höheren Beitrag. Das ist soweit logisch, da die tatsächlichen Neubaukosten für das Gebäude versichert werden müssen. Soweit ist es verständlich, dass ein hochwertiges Gebäude in der Elementarschadenversicherung mehr kostet als bei günstiger Bauweise.
  • Selbstbeteiligung: Höhere Selbstbeteiligungen senken den Beitrag.
  • Vorschäden: Bei Vorschäden oder bereits eingetretenen Naturereignissen kann der Beitrag höher ausfallen (Risikozuschlag) oder der Antrag abgelehnt werden.

Beispielhafte Kosten für eine Elementarschadenversicherung:

  • Ein Einfamilienhaus in einem Gebiet mit geringer Gefährdung (ZÜRS Zone 1) kostet ca. 50–150 € jährlich zusätzlich.
  • Bei einer Mehrfamilienhaus-Versicherung zahlt man zur Absicherung der Elementarschäden in etwas 30€ pro Einheit.
  • In risikoreichen Gebieten (ZÜRS Zone 3) kann der Beitrag deutlich höher ausfallen – bis zu 400–600 € jährlich sind möglich.

Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um pauschale Aussagen handelt. Im Einzelfall können die Kosten nierdriger wie auch höher ausfallen. Deshalb lohnt sich ein individueller Vergleich – wir helfen Ihnen gern dabei, das passende Angebot zu finden.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Elementarschäden?

Marktüblich in den Versicherungsverträgen für Elementarschäden ist eine Selbstbeteiligung, das heißt im Schadenfall zahlen Sie einen kleinen Anteil der Schadenkosten. Die Selbstbeteiligung liegt bei 10% der Schadenhöhe, mindestens 500 €, höchstens 5.000 €. Das bedeutet: Sie tragen im Schadenfall Kosten von mind. 500€ selbst – haben aber auch nicht mehr als 5.000€ selbst zu übernehmen. Einige Tarife bieten gegen Aufpreis auch feste Selbstbeteiligungen an. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Versicherer ab, wobei die genannte Formulierung (10% der Gesamtkosten, mind. 500€ bis max. 5.000€) am häufigsten anzureffen ist. Wichtig: Diese Selbstbeteiligung gilt pro Schadensfall.

Gibt es eine Wartezeit, bis Elementarschäden vertraglich versichert sind?

Abweichend von den versicherten Grundgefahren in der Gebäudeversicherung gibt es eine Wartezeit für Elementarschäden, bis diese tatsächlich versichert sind. Die Wartezeit liegt je nach Versicherungsgesellschaft bei 14 Tagen oder 1 Monat. Die Wartezeit beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn laut Versicherungsschein. Ein Schadenfall im Bereich der Elementargefahren ist dann erst nach Ablauf der Wartezeit materiell versichert. Der Schadenfall darf also erst nach Ende der Wartefrist eintreten, damit der Versicherer die Elementarschäden tatsächlich reguliert.

Tritt der Elementarschadenfall vor Versicherungsbeginn oder während der Wartezeit ein, dann ist dieser nicht versichert. Durch die Wartezeit werden Zweckabschlüsse einer Elementarschaden-Versicherung verhindert. Stellen Sie sich vor, der Wetterbereicht sagt Starkregen, Überschwemmungen und Hochwasser in einer Region in den kommenden Tagen vorher. Alle Eigentümer, die zu diesem Zeitpunkt keine Elementarschadenversicherung haben, werden dann auch keinen Versicherungsschutz für das vorhergesagte Extremwetterereignis bekommen.

Wartezeit bei Wechsel der Gebäudeversicherung

Wird die Gebäudeversicherung von einem Anbieter zum nächsten gewechselt, dann beginnt die Wartezeit nicht erneut, wenn:

  • im bisherigen Versicherungsvertrag auch Elementarschäden versichert waren und
  • der Versicherungswechsel nahtlos erfolgt. Läuft beispielsweise ein Versicherungsvertrag am 01.07. um 12 Uhr ab, dann muss der neue Versicherungsvertrag auch am 01.07. um 12 Uhr beginnen. Gibt es eine Lücke von auch nur einem Tag, dann beginnt die Wartezeit neu.

Gefährdungsklassen gemäß ZÜRS

Das ZÜRS-Gefährdungsklassensystem (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eingeführt und unterteilt ganz Deutschland in vier Zonen – je nach statistischem Risiko für Hochwasser:

  • Zone 1: Sehr geringes Risiko (unter 0,1 % pro Jahr)
  • Zone 2: Geringes bis mittleres Risiko (zwischen 0,1 % und 1 % pro Jahr)
  • Zone 3: Erhöhtes Risiko (zwischen 1 % und 10 % pro Jahr)
  • Zone 4: Hohes Risiko (mehr als 10 % pro Jahr)

Was bedeuten diese Zahlen anders ausgedrückt? Ein Hochwasser tritt

  • in Zone 1: seltener als einmal in 200 Jahren auf.
  • in Zone 2: einmal in 100 bis 200 Jahren auf.
  • in Zone 3: einmal in 10 bis 100 Jahren auf.
  • in Zone 4: einmal in 10 Jahren auf.

Daraus können Sie bereits schließen, dass genau dort, wo hohe Risiken liegen, die Beiträge für die Elementarversicherung höher sind. In Zone 4 ist eine neue Elementarschadenversicherung grundsätzlich nicht möglich, im besten Fall nur mit hohen Risikozuschlägen und Auflagen.

Ist ein Grundwasserschaden in der Elementarschadenversicherung versichert?

In der Regel nein. Grundwasserschäden gelten nur dann als versichert, wenn sie im Zusammenhang mit einer Überschwemmung stehen – also z. B. wenn der Grundwasserspiegel durch ein Hochwasser oder Starkregenereignis ansteigt und dadurch Druck auf das Gebäude ausübt. Das Grundwasser muss zumeist an die Oberfläche gelangt sein.

Steigt das Grundwasser unabhängig von einem Naturereignis (z. B. durch Bauarbeiten oder geologische Veränderungen), besteht kein Versicherungsschutz.

Ist Rückstau ein Elementarschaden?

Ja, Rückstau ist grundsätzlich mitversichert, wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Voraussetzung ist jedoch, dass der Rückstau durch ein Naturereignis (z. B. Starkregen) ausgelöst wurde und die technischen Sicherungen im Gebäude ordnungsgemäß installiert und funktionstüchtig waren. Lassen Sie Ihre Rückstausicherung also regelmäßig warten, um im Schadenfall auch wirklich Versicherungsschutz zu haben.

Besteht eine Pflicht zur Rückstauklappe?

Es gibt keine generelle Pflicht zur Installation einer Rückstauklappe im Übergang zum Ableitungsrohr. Aber: Viele Gemeinden und Kommunen treffen in ihrer Entwässerungssatzung die Regelungen zur Rückstausicherung individuell in ihrer Region. Darüber hinaus kann per Landesbauordnung ebenso eine Pflicht zur Rückstauklappe bestehen. Wichtig für Sie als Versicherungsnehmer ist zu wissen: wenn eine Rückstauklappen-Pflicht für die lokalen Gebäude besteht, dann springt diese Pflicht auch auf den Versicherungsschutz über. Das heißt: Wenn eine Rückstauklappe für Ihr Gebäude verpflichtend ist, jedoch keine Rückstauklappe installiert ist, wird der Versicherer im entsprechenden Rückstau-Schadenfall die Leistung verweigern – auch wenn Sie Elementarschäden im Versicherungsschein versichert haben.

Ist Starkregen in der Elementarversicherung abgedeckt?

Ja, Starkregen ist einer der häufigsten Gründe für Überschwemmungsschäden und wird über die Elementarschadenversicherung abgedeckt. Insbesondere in urbanen Gebieten mit versiegelten Flächen oder schlechter Kanalisation kann Starkregen schnell zu gefährlichen Überflutungen führen.

Auch Rückstauschäden durch überlastete Kanäle infolge von Starkregen sind mitversichert, sofern die technischen Voraussetzungen im Gebäude gegeben sind (z. B. Rückstauklappe).

Wenn lediglich Regenwasser in eine unterirdische Garage (Tiefgarage) fließt, liegt keine klassische Überschwemmung vor und wird nicht von der Elementarschadenversicherung ersetzt.

Fazit: Elementarschäden absichern – besser heute als morgen

Die Elementarschadenversicherung bietet unverzichtbaren Schutz gegen Naturgewalten, die jeden treffen können – unabhängig vom Standort. Ein frühzeitiger Abschluss wird im Ernstfall existenzsichernd sein. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Ihre Immobilie ausreichend abgesichert ist. Wir beraten Sie gern persönlich und unabhängig von nur einer Versicherungsgesellschaft.

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