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Ferienhaus Versicherung

Inhalt
- Welche Ferienimmobilien lassen sich versichern?
- Welche Versicherungen benötigt man für ein Ferienhaus?
- Was macht eine Ferienhaus-Versicherung so besonders?
- Kann man ein Ferienhaus über eine normale Gebäude- und Hausratversicherung versichern?
- Gebäudeversicherung für Ihr Ferienhaus
- Besondere Leistungen in der Gebäudeversicherung für Ihre Ferienimmobilie
- Spezielle Leistungen
- Schadenbeispiel für eine Ferienhausversicherung
- Angebot für Ferienhaus-Versicherung
- weitere Themen
Welche Ferienimmobilien lassen sich versichern?
Grundsätzlich können wir Ihnen den passenden Versicherungsschutz für alle Ferienhäuser anbieten. Es ist egal, ob es sich um ein Ferienhaus an Nord- oder Ostsee handelt, auf Sylt oder Hiddensee, eine Berghütte in den Alpen, ein Chalet in Frankreich, ein Strandhaus an der Küste Dänemarks, eine Finca in Spanien oder auf Mallorca, eine Villa in der Provence, ein Ferienhaus am Gardasee, eine Berg-/Skihütte in Österreich, Sommerhaus in Schweden oder Norwegen, Stadtwohnung in Berlin, Penthouse in London oder eine Rustica in Italien. Fragen Sie einfach Ihre Ferienimmobilie bei uns an!
Welche Versicherungen benötigt man für ein Ferienhaus?
Generell sollte ein Ferienhaus über eine Gebäudeversicherung verfügen, damit man bei Schäden an der Immobilie den entsprechenden Schadenersatz bekommt. Hierfür bieten wir spezielle Versicherungslösungen mit einem Rund-um-Sorglos-Paket.
Weiterhin sollte der Eigentümer des Ferienhauses eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Ist ein Gas- oder Öltank vorhanden, muss eine Gewässer- oder Umweltschadenhaftpflichtversicherung vorhanden sein. Der Hausrat, also alles was die Einrichtung des Ferienhauses anbelangt, wird über eine spezielle Hausratversicherung abgesichert.
Was macht eine Ferienhaus-Versicherung so besonders?
Nicht Ständig bewohnt
Sie fragen sich bestimmt, warum ein Ferienhaus nur über eine spezielle Ferienhausversicherung wirklich geschützt ist? Der Hauptgrund ist, dass ein Ferienhaus im Vergleich zu einer „normalen“ Wohnimmobilie nicht ständig bewohnt ist. Eine Ferienimmobilie wird nur für ein paar Wochen oder Monate im Jahr bewohnt. Hingegen ist es bei Standard-Versicherungen eine zwingende Voraussetzung, dass das Gebäude (Immobilie) dauerhaft und ständig bewohnt ist. Ansonsten hat man zwar einen Versicherungsschein in der Hand, jedoch gilt die Versicherung überhaupt nicht. Warum ist das so? Die Versicherungen schreiben in ihre Bedingungen, dass es sich um eine ständig bewohnte Immobilie handeln muss – entweder selbstgenutzt oder in der Dauervermietung. Die Unterbrechnung darf zumeist maximal 4 Wochen betragen, in der das Haus nicht bewohnt sein muss – z.B. weil die Eigentümer gerade auf einer Urlaubsreise sind (je nach Versicherung ist die Grenze für „nicht ständig bewohnt“ bei 30, 60 oder 90 Tagen). Das wissen aber nur die allerwenigsten Immobilienbesitzer und wundern sich im Schadenfall, dass die Versicherung gar keine Leistungen zahlt und den Schaden nicht reguliert. Dabei ist es ganz einfach, weil eine nicht mitgeteilte Gefahrerhöhung den Versicherer zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt (ebenso bei Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften) und dann auch kein Versicherungsschutz mehr besteht. Deshalb müssen Sie aufpassen, dass Sie die richtige Ferienhaus-Versicherung abschließen!
Befristete Vermietung
Der zweite Punkt ist die Vermietung. Ferienhäuser werden oftmals nicht nur selbst genutzt, sondern auch vermietet. Dadurch, dass es keine Vermietung auf Dauer ist, sondern eine Kurzzeitvermietung, wechseln auch häufig die Bewohner (Nutzer) der Immobilie. Dies stellt für Versicherungen ein anderes Risiko dar, als wenn die Immobilie in der dauerhaften Vermietung an Privatpersonen mit einem unbefristeten Mietvertrag ist.
Mietausfall
Was passiert bei einem versicherten Gebäude- oder Hausratschaden, wenn das Ferienhaus nicht oder nur eingeschränkt bewohnbar ist? Bei einem Ferienhaus handelt es sich um einen gemieteten Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch, wodurch sich andere Anspruchsgrundlagen als bei unbefristeten Mietverträgen ergeben. Die normale Wohngebäudeversicherung zahlt bei unbefristeten Mietverträgen einen Mietausfall oder Mietminderung durch die Mieter. Bei Selbstnutzung werden Hotelkosten gezahlt sowie Rückreisekosten zum Schadenort, wenn der Eigentümer gerade auf einer Urlaubs- oder Dienstreise ist. Da aber ein Ferienhaus nicht per unbefristetem Mietvertrag vermietet wird, zahlt Ihnen die Wohngebäudeversicherung keinen Mietausfall, keine Mietminderung, keine Hotelkosten usw., weil es sich um Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch handelt.
Kurzum: Vom Gast werden Sie kein Geld sehen und er wird seine An-/Vorauszahlung von Ihnen zurückfordern. Dann haben Sie einen finaziellen Schaden durch Einnahmeausfall. Eine gute Ferienhausversicherung versichert auch den Mietausfall der Ferienimmobilie sowie Rückreisekosten zum Schadenort für den Vermieter.
Vertragserfüllungspflicht / Ersatzunterkunft
Weiterhin haben Eigentümer/Vermieter von Ferienhäusern eine Vertragserfüllungspflicht beim Feriengast. Der Vermieter (Eigentümer) kann den geschlossenen Unterkunftsvertrag nicht einseitig kündigen, stornieren oder davon zurücktreten. Das geht nur einvernehmlich mit dem Gast. Der Vermieter hat hier eine besondere Leistungspflicht, aus die er nur bei „Unmöglichkeit der Leistung“ herauskommt. Doch in aller Regel sind Ersatzunterkünfte verfügbar, auf die der Gast ausweichen kann. Von daher kann der Vermieter den Vertrag erfüllen – hat jedoch Mehrkosten für die Ersatzunterkunft, weil er mindestens eine gleichwertige Unterkunft zur Verfügung stellen muss. Diese Mehrkosten für Ersatzunterkünfte werden in einer guten Ferienhausversicherung übernommen.
Fazit
Eine normale Standard-Versicherung dürfen Sie also bei einem Ferienhaus nicht abschließen! Es muss ein Versicherungsschutz gewählt werden, der genau auf Ihre Ferienimmobilie passt! Über eine spezielle Ferienhausversicherung werden die extremen Lücken von Standard-Versicherungen beseitigt, Zeiträume der Nichtnutzung mitversichert und spezielle Leistungserweiterungen vorgenommen. Fragen Sie gern die individuelle Versicherung für Ihr Ferienhaus an.
Kann man ein Ferienhaus über eine normale Gebäude- und Hausratversicherung versichern?
Nein, auf gar keinen Fall sollten Sie für ein Ferienhaus eine Standard Gebäude- und Hausratversicherung verwenden! Bereits beim Versicherungsantrag müssten Sie dazu eine Falschangabe bei den Antragsfragen machen, die Sie im Schadenfall ganz bitter bereuen werden, da sich der Versicherer komplett leistungsfrei stellen wird. Es ist die Frage danach, ob das Gebäude ständig (und nur von Ihnen selbst) bewohnt wird. Bei einem Ferienhaus ist das jedoch nie der Fall. Die normalen Gebäudeversicherungen untersagen den Versicherungsschutz, wenn längere unbewohnte Zeiträume vorliegen. Solche unbewohnten Zeiträume sind eine Gefahrerhöhung für die Versicherer. Im Schadenfall kommt es dann zum Rücktritt des Versicherer vom Vertrag und Wegfall des Versicherungsschutzes. Lassen Sie sich daher lieber gleich eine spezielle Ferienhausversicherung von uns anbieten.
Gebäudeversicherung für Ihr Ferienhaus
Für Ferienhäuser bieten wir Ihnen sowohl den richtigen, als auch den individuellen Versicherungsschutz nach Ihren Wünschen an.
- Versicherung der Grundgefahren: Feuer und Blitz, Sturm und Hagel, Leitungswasserschäden
- Versicherung für erweiterte Naturgefahren (Elementarschadenversicherung)
- Glasbruch für die Gebäudeverglasung (Mitversicherung der Mobiliarverglasung wie Spiegel, Schrank- und Tischverglasungen möglich)
- Photovoltaikversicherung (Zusatzschutz für technische Gefahren, Mitversicherung von Bedienungs-, Material- und Ausführungsfehlern, Kurzschluss, Überspannung, Feuchtigkeit; Ertragsausfall, Mehrkosten für Fremdstrombezug nach Anlagenausfall)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Gas-/Öltank Haftpflicht
- Soforthilfen wie Schlüsseldienst, Schädlingsbekämpfung, Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern
- Beratung nach Einbruchdiebstahl und Raub
- Mehrkosten für energetische Modernisierungen sowie umweltfreundliche und nachhaltige Baustoffe
- Versicherungsschutz auch bei Nichtnutzung über längere Zeiträume
- keine Risikozuschläge, wenn das Ferienhaus bis zu 180 Tage pro Jahr nicht genutzt wird
Besondere Leistungen in der Gebäudeversicherung für Ihre Ferienimmobilie
- Erweiterter Schutz bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden
- Mietausfall Ihrer Ferienimmobilie im Schadenfall
- Reisekosten zu Ihrem Ferienhaus (Versicherungsort) im Schadenfall
- Mehrkosten für eine Ersatzunterkunft der Feriengäste
- Mehrkosten einer Rückreise der Feriengäste
- Mitversicherung von Antennen-, Satellitenanlagen, Markisen und Terreassen-Überdachungen
- Einbruch-/Diebstahl, Beraubung und Vandalismus (über Hausratversicherung)
- Schäden durch Rauch- und Gasmelder-Fehlalarm
- Mitversicherung bei Leerstand
- Schwimmbecken und Whirlpools mit Abdeckung
- Wärmepumpen
- Photovoltaik-/Solaranlagen einschl. Balkonkraftwerke
- Gebäudeschäden nach Einbruchdiebstahl
- Grafitti und böswillige Beschädigung
- Gebäude mit Reetdach (Schilf u.ä.) versicherbar
- Gebäude mit Denkmalschutz versicherbar
- auch möglich: Erstattung der Kreditkosten (max. 24 Monate) statt Mietausfall
- Mitversicherung von Gebäudeschäden durch Wasseraustritt von Pools und Schwimmbecken
- Schäden bei umgestürzten oder abgeknickten Bäumen
- Gebäudeschäden auch durch Witterungsniederschläge und Schmutz (auch offene Fenster)
- Mehrkosten für erhöhten Energieverbrauch im Schadenfall
- Fugenschäden
- Soforthilfe mit Handwerker-Service und Schlüsseldienst
- Glasbruch: Verglasung von Wintergärten und Gewächshäusern sowie von versicherten Grundstücksbestandteilen (Schwimmbadabdeckung)
Spezielle Leistungen
Mietausfall für den Eigentümer
In Standard-Wohngebäudeversicherungen greift der Anspruch nach §535 BGB und gilt nur für unbefristete Mietverträge wie in Mehrfamilienhaus-Versicherungen. Bei Ferienhäusern gelten Kurzzeitmietraumverträge nach §549 BGB. Daher ist ohne entsprechende Regelung in den Versicherungsbedingungen der Mietausfall für Ferienimmobilien häufig ausgeschlossen. Wir bieten Ihnen die Absicherung des Mietausfalls gern mit an.
Kosten für eine Ersatzunterkunft der Feriengäste
Der Vermieter der Ferienimmobilie ist in der Regel nach §275 BGB dazu verpflichtet, dem Mieter im Schadenfall eine Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen oder ihm nach §284 BGB die Miete und weitere Aufwendungen zu erstatten. Oft müssen Vermieter auch zum Schadenort reisen, um den Schaden zu besichtigen und die Behebung zu organisieren. Diese Kosten für eine Ersatzunterkunft können mitversichert werden. Auch die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise des Gastes zu seinem Wohnort sind versicherbar, da der Gast Ihnen als Vermieter diese Kosten in Rechnung stellen wird. In gleicher Weise sind Ihre Reisekosten als Vermieter zum Versicherungsort (Ihrer Ferienimmobilie) zu versichern.
Unbewohnte Zeiträume sind mitversichert
Leerstand ist bei Ferienimmobilien der wichtigste Risikounterschied zu herkömmlichen Wohngebäuden. Daher möchten wir bereits bei der Angebotsanfrage die ungefähre Auslastung durch Eigen- und Fremdnutzung wissen. Somit wird Ihre Ferienimmobilie von Beginn an richtig versichert.
Schadenbeispiel für eine Ferienhausversicherung
Im Schadenfall können viele Kosten auflaufen, an die Sie zunächst gar nicht denken.
In einem Ferienhaus kommt es zu einem Rohrbuch der Wasserleitung, während das Haus gerade vermietet ist. Die Wände, Fußböden und Möbel werden durch das austretende Wasser durchnässt und beschädigt. Die Feriengäste ziehen in eine neue Unterkunft in der Nähe um. Der Vermieter (Eigentümer) muss zur Schadenklärung extra anreisen. Die Schadenbeseitigung – bis das Ferienhaus wieder bewohnt und vermietet werden kann – dauert 4 Wochen. In der Zeit können bereits gebuchte Folgegäste nicht untergebracht werden und müssen entweder auf Ersatzunterkünfe ausweichen oder es muss eine einvernehmliche Lösung mit den Gästen gefunden werden.
- Die Schadenkosten belaufen sich auf die Beseitigung der Schäden am Gebäude (8.000€) und Ersatz der Möbel (3.000€).
- Für die Feriengäste wird die Unterbringung in der Ersatzunterkunft für die verbleibende Urlaubszeit bezahlt: 1.600€
- Es entsteht ein Mietausfall, da bereits gebuchte Folgegäste nicht im Ferienhaus untergebracht werden können. Der Schaden beziffert sich auf 4.800€.
- Die ungeplante Reise des Eigentümers zu seinem vermieteten Ferienhaus verursacht Kosten von 1.200€.
- In Summe zahlt die Gebäude- und Hausratversicherung des Ferienhauses die Schadenkosten von 18.600€.
Haben Sie noch Fragen, warum Sie die richtige Ferienhausversicherung mit Top-Absicherung haben sollten?