Ferienhaus Versicherung

Ferienhaus Versicherung
  • umfassende Versicherung Ihrer Ferienimmobilie
  • individuell nach Ihren Wünschen
  • Ferienhäuser in Deutschland und Ausland
  • Eigennutzung und/oder Fremdvermietung
  • hohe Kundenzufriedenheit
  • bequem online anfragen + versichern

Welche Ferienimmobilien lassen sich versichern?

Grundsätzlich können wir Ihnen den passenden Versicherungsschutz für alle Ferienhäuser anbieten. Es ist egal, ob es sich um ein Ferienhaus an Nord- oder Ostsee handelt, auf Sylt oder Hiddensee, eine Berghütte in den Alpen, ein Chalet in Frankreich, ein Strandhaus an der Küste Dänemarks, eine Finca in Spanien oder auf Mallorca, eine Villa in der Provence, ein Ferienhaus am Gardasee, eine Berg-/Skihütte in Österreich, Sommerhaus in Schweden oder Norwegen, Stadtwohnung in Berlin, Penthouse in London oder eine Rustica in Italien. Fragen Sie einfach Ihre Ferienimmobilie bei uns an!

Welche Versicherungen braucht man für ein Ferienhaus?

Generell sollte das Ferienhaus über eine Gebäudeversicherung verfügen, damit man bei Schäden an der Immobilie den entsprechenden Schadenersatz bekommt. Hierfür bieten wir spezielle Versicherungslösungen mit einem Rund-um-Sorglos-Paket.

Weiterhin sollte der Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Ist ein Gas- oder Öltank vorhanden, muss eine Gewässer- oder Umweltschadenhaftpflichtversicherung vorhanden sein. Der Hausrat, also alles was die Einrichtung des Ferienhauses anbelangt, wird über eine spezielle Hausratversicherung abgesichert.

Was macht eine Ferienhaus-Versicherung so besonders?

Grundsätzlich ließe sich zwar auch eine herkömmliche Gebäudeversicherung für ein Ferienhaus abschließen. Doch das geht nicht, da ein Ferienhaus nur über spezielle Ferienhausversicherungen geschützt ist. Der Hauptgrund ist, dass ein Ferienhaus im Vergleich zu einer „normalen“ Wohnimmobilie nicht ständig bewohnt ist. Eine Ferienimmobilie wird nur für ein paar Wochen oder Monate im Jahr bewohnt. Hingegen ist es bei Standard-Versicherungen eine zwingende Voraussetzung, dass das Gebäude (Immobilie) dauerhaft und ständig bewohnt ist. Ansonsten hat man zwar einen Versicherungsschein in der Hand, jedoch gilt die Versicherung überhaupt nicht. Warum ist das so? Die Versicherungen schreiben in ihre Bedingungen, dass es sich um eine ständig bewohnte Immobilie handeln muss – entweder selbstgenutzt oder in der Dauervermietung. Die Unterbrechnung darf zumeist maximal 4 Wochen betragen, in der das Haus nicht bewohnt sein muss – z.B. weil die Eigentümer gerade auf einer Urlaubsreise sind. Das wissen aber nur die allerwenigsten Immobilienbesitzer und wundern sich im Schadenfall, dass die Versicherung gar keine Leistung zahlt und den Schaden nicht reguliert. Deshalb müssen Sie aufpassen, dass Sie nicht die falsche Versicherung abschließen.

Der zweite Punkt ist die mögliche Vermietung. Ferienhäuser werden oftmals nicht nur selbst genutzt, sondern auch vermietet. Dadurch, dass es keine Vermietung auf Dauer ist, sondern eine Kurzzeitvermietung, wechseln auch häufig die Bewohner (Nutzer) der Immobilie. Dies stellt für Versicherungen ein höheres Risiko dar, als wenn die Immobilie in der dauerhaften Vermietung an Privatpersonen ist.

Eine normale Standard-Versicherung dürfen Sie also bei einem Ferienhaus nicht abschließen! Es muss ein Versicherungsschutz gewählt werden, der genau auf Ihre Ferienimmobilie passt! Über ein spezielles Ferienhauskonzept werden die genannten Probleme solcher Standard-Versicherungen beseitigt und spezielle Leistungserweiterungen vorgenommen. Fragen Sie gern die individuelle Versicherung für Ihr Ferienhaus an.

Gebäudeversicherung für Ihr Ferienhaus

Für Ferienhäuser bieten wir Ihnen den sowohl richtigen, als auch den individuellen Versicherungsschutz nach Ihren Wünschen an.

  • Versicherung der Grundgefahren: Feuer und Blitz, Sturm und Hagel, Leitungswasserschäden
  • erweiterte Naturgefahren, also Elementarschäden
  • Glasbruch für die Gebäudeverglasung (Mitversicherung der Mobiliarverglasung wie Spiegel, Schrank- und Tischverglasungen möglich)
  • Photovoltaikversicherung (Zusatzschutz für technische Gefahren, Mitversicherung von Bedienungs-, Material- und Ausführungsfehlern, Kurzschluss, Überspannung, Feuchtigkeit; Ertragsausfall, Mehrkosten für Fremdstrombezug nach Anlagenausfall)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Gas-/Öltank Haftpflicht
  • Soforthilfen wie Schlüsseldienst, Schädlingsbekämpfung, Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern
  • Beratung nach Einbruchdiebstahl und Raub
  • Mehrkosten für energetische Modernisierungen sowie umweltfreundliche und nachhaltige Baustoffe

Besondere Leistungen in der Gebäudeversicherung für Ihre Ferienimmobilie

  • Erweiterter Schutz bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden
  • Mietausfall Ihrer Ferienimmobilie
  • Reisekosten zu Ihrem Ferienhaus (Versicherungsort) im Schadenfall
  • Mehrkosten für eine Ersatzunterkunft
  • Mehrkosten einer Rückreise
  • Mitversicherung von Antennen-, Satellitenanlagen, Markisen und Terreassen-Überdachungen
  • Einbruch-/Diebstahl, Beraubung und Vandalismus (über Hausratversicherung)
  • Schäden durch Rauch- und Gasmelder-Fehlalarm
  • Mitversicherung bei Leerstand
  • Schwimmbecken und Whirlpools mit Abdeckung
  • Wärmepumpen
  • Photovoltaik-/Solaranlagen einschl. Balkonkraftwerke
  • Gebäudeschäden nach Einbruchdiebstahl
  • Grafitti und böswillige Beschädigung
  • Gebäude mit Reetdach (Schilf u.ä.) versicherbar
  • Gebäude mit Denkmalschutz versicherbar

Spezielle Leistungserweiterungen

Mietausfall

In Standard-Wohngebäudeversicherungen greift der Anspruch nach §535 BGB und gilt nur für unbefristete Mietverträge wie in Mehrfamilienhaus-Versicherungen. Bei Ferienhäusern gelten Kurzzeitmietraumverträge nach §549 BGB. Daher ist ohne entsprechende Regelung in den Versicherungsbedingungen der Mietausfall für Ferienimmobilien häufig ausgeschlossen. Wir bieten Ihnen die Absicherung des Mietausfalls gern mit an.

Ersatzunterkunft

Der Vermieter der Ferienimmobilie ist in der Regel nach §275 BGB dazu verpflichtet, dem Mieter im Schadenfall eine Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen oder ihm nach §284 BGB die Miete und weitere Aufwendungen zu erstatten. Oft müssen Vermieter auch zum Schadenort reisen, um den Schaden zu besichtigen und die Behebung zu organisieren. Diese Kosten für eine Ersatzunterkunft können mitversichert werden. Auch die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise des Gastes zu seinem Wohnort sind versicherbar, da der Gast Ihnen als Vermieter diese Kosten in Rechnung stellen wird. In gleicher Weise sind Ihre Reisekosten als Vermieter zum Versicherungsort (Ihrer Ferienimmobilie) zu versichern.

Leerstand

Leerstand ist bei Ferienimmobilien der wichtigste Risikounterschied zu herkömmlichen Wohngebäuden. Daher möchten wir bereits bei der Angebotsanfrage die ungefähre Auslastung durch Eigen- und Fremdnutzung wissen. Somit wird Ihre Ferienimmobilie von Beginn an richtig versichert.

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