Private Haftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung
  • richtiger Schutz für private Haftung gegenüber der Geschädigten
  • umfassende Deckung mit hohen Leistungsstandards
  • Absicherung vieler Schadenbereiche
  • Vergleich vieler Versicherungen
  • bequem online versichern

Warum brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?

In Deutschland gilt die private Haftung ausnahmslos für jeden Bürger. Gehaftet werden muss für alle Schäden an anderen. Der entstandene Schaden muss in vollem Umfang und in unbegrenzter Höhe dem Geschädigten ersetzt werden. Dazu wird das gesamte Vermögen, laufendes und späteres Einkommen des Schädigers herangezogen. Es spielt also keine Rolle, wie hoch der Schaden ist. Auch für Schäden in Millionenhöhe muss man einstehen!

  • Jeder haftet für Schäden an Dritten.
  • Das gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Als Schädiger müssen Sie per Gesetz den Schaden vollständig ersetzen.
  • Es spielt keine Rolle, wie hoch der Schaden ist.

Wann leistet eine Privathaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich leistet eine Privathaftpflicht bei Schäden an Dritten bzw. deren Eigentum. Die haftpflichtversicherte Person muss schuldhaft den Schaden verantworten und dafür haftbar gemacht werden können. Die Leistungen erstrecken sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schaden unbeabsichtigt durch eine fahrlässige Handlung entstanden sein muss, egal ob durch leichte oder grobe Fahrlässigkeit. Das heißt anders ausgedrückt: Immer dann, wenn die Handlung unter Vorsatz (mit Absicht) geschieht, wird eine Privathaftpflichtversicherung nicht leisten.

Grundlagen der Schadenersatzpflicht: §823 BGB

Diese finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Wichtige Begriffe im Rahmen der Haftung

  • vorsätzlich handelt, wer mit Wissen und Wollen das tatbeständliche Unrecht erwirkt. („Ich wollte die Person mit dem Blumentopf am Kopf treffen.“)
  • fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (Unachtsamkeiten. Unterscheidung zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit ist oft nicht so einfach.)
  • Kausalität: es muss ein adäquater Zusammenhang zwischen Ursache (Handlung einer Person) und Schadeneintritt (geschädigte Person bzw. deren Eigentum) gegeben sein.

Wichtig: Vorsatz wird nicht über die Haftpflichtversicherung abgedeckt!

Eine Haftpflichtversicherung leistet nur bei fahrlässiger Handlung und erwiesener Kausalität (Ursache und Wirkung stehen im adäquaten Zusammenhang)!

Besonderheiten bei Kindern

Grundsätzlich haften Kinder bis zum 7. Lebensjahr gar nicht – im Straßenverkehr sogar bis zum Alter von 10 Jahren! Häufiger Diskussionspunkt ist hierbei, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht. Haben sie es, dann entstehen Haftungsansprüche gegen die Eltern. Liegt keine Aufsichtspflichtverletzung vor, dann sind auch keine Haftungsansprüche gegen die Eltern möglich. Hier sieht man deutlich, dass der passive Rechtsschutz – nämlich die Abwehr von unberechtigten Haftungsansprüchen – ein wesentlichter Baustein in der Privathaftpflichtversicherung ist.

Entschädigung nach Zeitwert

Die Entschädigungsleistung des Versicherers bei Sachschäden erfolgt nach dem Zeitwert – im Gegensatz zur Hausratversicherung, die nach Neuwert versichert. Der Zeitwert beschreibt den aktuellen Wert eines Gegenstands zum Zeitpunkt des Schadens unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung.

Single- und Familientarife

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es unheimlich viele Tarife für Singles und Familien, wobei in beiden Varianten auch die Kinder mitversichert werden können.

  • Sind Sie Single (leben also ohne Partner allein in einem Haushalt), dann wird ein Single-Tarif gewählt.
  • Haben Sie als Single ein oder mehrere Kind(er), dann werden Sie und Ihre Kinder gemeinsam über einen Single-Tarif mit Kind versichert.
  • Sind Sie ein Paar, egal ob verheiratet oder eheähnliche Gemeinschaft, und leben zusammen in einem Haushalt, dann wird ein Paar- oder Familientarif gewählt.
  • Haben Sie als Paar Kinder (egal ob es gemeinsame oder adoptierte Kinder sind), dann kommt ein Familientarif mit Einschluss der Kinder in Frage.

Aktiver Schutz vs. passiver Schutz

Der aktive Schutz in der Privathaftpflicht meint den materiellen Ersatz (Zahlung einer Entschädigung für den entstandenen Schaden). Der passive Schutz ist hier eine Art Rechtsschutzversicherung, um unberechtigte Haftansprüche gegen die versicherten Personen abzuwehren. Das heißt, dass eine Haftpflichtversicherung auch immer prüft, ob beim vorliegenden Schadenfall überhaupt eine Haftung der versicherten Person entstanden ist. Kommt der Versicherer zum Ergebnis, dass die Haftungsansprüche unberechtigt sind, wird er die Schadenzahlung ablehnen und notfalls auch vor Gericht die Ansprüche abstreiten.

Versicherungssummen

Wenn Sie noch eine alte Privathaftpflichtversicheurng mit einer Versicherungssumme von 1-10 Millionen Euro haben, dann wird es höchste Zeit für einen Check. Heutzutage gelten Mindeststandards von 20 oder besser 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Keinesfalls ist es so, dass die neuen Tarife aufgrund der höheren Versicherungssumme das 5- oder 10-fache kosten! Es sind in der Tat nur wenige Euro im Jahr! Hier sollte man bedenken, dass die Haftung bei Schäden unbegrenzt ist und Sie deshalb auf eine hohe Deckung achten müssen.

Versehensklausel

Bei allen Versicherungen gilt es, vertragliche Obliegenheiten zu beachten. Werden diese Obliegenheiten verletzt (missachtet), kann es passieren, dass der Versicherer die Leistung verweigert. Es ist egal, ob es wissentlich oder versehentlich passiert. Abhilfe und damit bessere Rechtssicherheit schaffen Tarife, die auch dann greifen, wenn eine versehentliche Obliegenheit verletzt wurde.

Besitzstandsgarantie

Bei privaten Haftpflichtversicherungen findet man öfter den Baustein der Besitzstandsgarantie. Dieser bedeutet bei einem Versicherungswechsel, dass der neue Versicherer mindestens so leistet, wie es die Versicherungsbedingungen des bisherigen Versicherers vorgesehen haben. Damit übernimmt der neue Versicherer die „alten ursprünglichen“ Bedingungen als Mindestleistung. Sollte also in den alten Bedingungen etwas versichert sein, was der neue Versicherer nicht versichert hat, dann zahlt der neue Versicherer trotzdem den Schaden. Hier gilt es jedoch auch aufzupassen, ob es Leistungsausschlüsse oder zeitliche Begrenzungen gibt.

Bestleistungsgarantie

Wenn Sie wollen, dass Ihre Versicherung immer so leistet, wie es der beste Versicherer auf dem Markt durchführt, dann brauchen Sie die vereinbarte Bestleistungsgarantie in der Privathaftpflichtversicherung. Es ist dann unerheblich, was in den Versicherungsbedingungen des eigenen Versicherers steht, weil der Versicherer so regulieren wird, wie es die Versicherung mit den besten Leistungen kann.

Die Bestleistungsgarantie soll also die Haftung aus Risiken umfassen, die im eigenen Versicherungsvertrag nicht versichert sind, jedoch zum Schadenzeitpunkt bei einer anderen Gesellschaft versicherbar gewesen wären. Allerdings gibt es Ausnahmen, und das sollte man wissen, funktioniert das nur bei frei öffentlich zugänglichen Tarifen. Wollen Sie als Referenz einen nicht frei zugängliches Sonderkonzept herannehmen, wird der Versicherer das nicht akzeptieren – weil die Bestleistungsgarantie nur im Rahmen von frei zugänglichen Tarifen gilt.

Nachhaltigkeit in der Haftpflichtversicherung

Es sind zunehmend „grüne“ Nachhaltigkeitsleistungen in Privaten Haftpflichtversicherungen zu finden. Dabei geht es z.B. um Reparaturkosten für Sachschäden, um nachhaltiger und bewusster Schäden zu regulieren statt. Ebenso werten einige Versicherer den Schutz auf Wallboxen und Wandladestationen für E-Autos auf oder schließen Mietsachschäden an E-Scootern oder E-Bikes mit ein.

Wie viel kostet eine private Haftpflichtversicherung

Die Jahresbeiträge beginnen bei den „Billig“-Versicherungen in etwa bei 30€ pro Jahr im Single-Tarif und 35€ im Familientarif.

Wir empfehlen grundsätzlich bessere Tarife, über die Sie mehr Leistungen, Service und eine schnelle Schadenbearbeitung erhalten.

  • Single-Tarif ab ca. 50€ Jahresbeitrag
  • Familientarif ab ca. 70€ Jahresbeitrag

Selbstbehalt in der Haftpflichtversicherung

Ohnehin sind die Jahresbeiträge schon sehr günstig im Verhältnis zur Versicherungssumme. Dennoch kann man ein paar Euro einsparen, wenn man bereit ist, im Schadenfall einen Selbstbehalt von 100€, 150€ oder mehr zu übernehmen. Grundsätzlich macht das auch Sinn, da viele Versicherungskunden solche Beträge im Kleinschadenbereich selbst regeln und sich der Aufwand mit einer Schadenmeldung usw. gar nicht erst lohnt.

Schwache Leistungen in Basis-Tarifen

Auspassen sollte man genauestens bei Billig- und Basis-Tarifen. Hier können schnell größere Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Hier zeigen viele Tarife Schwächen für deliktunfähige Kinder, Schäden an Sachen des Arbeitgebers oder auch bei Arbeitskollegen, Schadenersatzrechtsschutz sowie Verlust beruflicher Schlüssel.

Versicherungsvergleich zur Privaten Haftpflichtversicherung

    Privathaftpflicht

    Kostenloses Angebot & Vergleich

    • Haftung für private Risiken absichern
    • richtige Versicherung anhand Ihrer Wünsche und Bedarf
    • viele Versicherungsgesellschaften möglich
    • schnelle Schadenabwicklung mit hoher Kundenzufriedenheit
    Versicherungsumfang:
    Wichtige Angaben:
    Persönliche Angaben:
    Adresse:
    Erreichbarkeit per Email / Telefon
    *Pflichtfeld

    SSL-gesicherte Datenübertragung.

    Verkehrssicherungspflicht

    Was verbirgt sich hinter der sogenannten Verkehrssicherungspflicht? Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verkehrssicherungspflicht ist derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.
    Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden kann. Ein allgemeines Verbot, andere zu gefährden, wäre utopisch. Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist im praktischen Leben nicht erreichbar. Deshalb muss nicht für alle denkbaren Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden. Es sind vielmehr nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden. Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB) ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält. Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die den Umständen nach zuzumuten sind.

    Voraussetzung für eine Verkehrssicherungspflicht ist, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können.

    Die Prüfung und Bearbeitung von Verletzungen einer Verkehrssicherungspflicht des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Personen gehört zu den klassischen Aufgaben einer Haftpflichtversicherung, die über umfangreiche fachliche Expertise bei der Bearbeitung solcher Schadenfälle verfügt.

    Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage werden begründete Ansprüche reguliert und unbegründete Forderungen zurückgewiesen. Häufig ergibt die Prüfung Prozessrisiken auf beiden Seiten, so dass nicht selten vermittelnde Lösungen in Form von Vergleichen ausgehandelt werden. Kommt es zu einem Rechtsstreit, so gewährt der Haftpflichtversicherer passiven Rechtschutz und kümmert sich um eine Prozessvertretung.