- Krankenversicherung im Ausland für beliebig viele Reisen im Jahr
- jedes Einzelreise darf bis zu 56 Tage lang sein
- egal ob private, berufliche oder geschäftliche Reise
- Kostenübernahme bei ambulanter und stationärer Behandlung
- Kostenübernahme für Rücktransport (z.B. Ambulanzflüge), wenn die Behandlung in Deutschland medizinisch sinnvoll ist
- ohne Selbstbeteiligung
- empfehlenswert für gesetzlich und privat versicherte Personen
- günstiger Jahresbeitrag
- Einzelperson (bis 64 Jahre): 18€ pro Jahr, Familie/Paare: 32€ pro Jahr
- Einzelperson (ab 65 Jahre): 65€ pro Jahr, Familie/Paare: 89€ pro Jahr
Auslandsreisekrankenversicherung
Im Urlaub zu erkranken oder in einen Unfall zu geraten, ist mit großen Ärgernissen verbunden. Dazu kommt: Die finanziellen Folgen einer ärztlichen Behandlung oder eines notwendigen Rücktransportes erreichen schnell 5 bis 6-stellige Beträge. Dieses Risiko sollte jeder, der ins Ausland verreist, mit einer Auslandskrankenversicherung absichern.
Günstige Jahresverträge für Singles, Familien und ältere Personen
Statt jede Reise einzeln zu versichern, empfehlen wir den Abschluss eines Jahresvertrags, da die Kosten kaum höher liegen als bei Abschluss für eine Einzelreise. Zudem wird bei einem spontanen Wochenendtrip ins Ausland der Reiseschutz schnell vergessen. Deshalb sind Jahresverträge zu empfehlen. Günstige Tarife für Singles gibt es schon ab ca. 10 Euro und Familientarife beginnen bei rund 20€ pro Jahr. Die Jahresprämien staffeln sich nach Lebensalter. Dementsprechend kosten Tarife für ältere Personen (Rentner) mehr als für jüngere.
Wo kann ich eine Auslandskrankenversicherung direkt abschließen?
Wenn Sie möchten, dann können Sie selbständig eine Auslandskrankenversicherung online abschließen. Angebote dieser und weiterer Versicherer erhalten Sie auch über unseren Makler-Service.
HanseMerkur – Jahresversicherung
HanseMerkur – Einzelreiseversicherung
- Krankenversicherung im Ausland für Einzelreisen
- auch für Reisen, die länger als 56 Tage dauern (max. 365 Tage)
- bessere Leistungen als bei der „Standard-Jahresversicherung“
- für gesetzlich und privat versicherte Personen
- Beitrag wird individuell nach der Dauer der Reise berechnet
- wichtig: Abschluss vor Reisebeginn! Der vollständige Reisezeitraum muss versichert werden.
Barmenia
- 100% Kostenerstattung im Ausland für ambulante und stationäre Heilbehandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel (außer Seh- und Hörhilfen), Zahnbehandlung und provisorischer Zahnersatz, Krankenrücktransport, Nachleistungsgarantie, Rooming-In, Notfallbetreuung von Kindern im Familientarif, telemedizinische Leistungen durch Ärzte und andere Leistungserbringer
- Versicherungsschutz für beliebig viele Auslandsreisen innerhalb eines Jahres
- bis zu einer Dauer von maximal 56 Tagen je Reise
- private und berufliche Reisen
- ohne Selbstbeteiligung
- ohne Altersbeschränkung
- Kosten für Rücktransport bei medizinisch sinnvoll
- Einzelperson (bis 65 Jahre): 12,60€ pro Jahr, Familie/Paare: 25,20€ pro Jahr
Ihre Vorteile mit einer Auslandskrankenversicherung
Mit einer privaten bzw. zusätzlichen Reisekrankenversicherung sichern Sie sich nicht nur für die Kosten medizinischer Behandlungen im Ausland ab, sondern auch für teure Rücktransporte.
- weltweiter Schutz (mit oder ohne USA/Kanada)
- freie Wahl des Arztes oder Krankenhauses im Ausland
- Übernahme von Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen
- Übernahme der Kosten über das Maß der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland
- Übernahme von Rückführungskosten (Krankenrücktransport nach Deutschland), wenn medizinisch notwendig bzw. sinnvoll
- Übernahme der Kosten für Medikamente
- Übernahme der Kosten bei Zahnbehandlungen (eingeschränkt)
- Übernahme von Unterbringungskosten für Begleitpersonen (je nach Tarif + Versicherer)
Warum ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig?
- Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur in Staaten Europas gültig, mit denen ein Sozialabkommen geschlossen wurde. Das sind meist die sog. „Schengen-Staaten“. Außerhalb dieser Staaten besteht kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenversicherung von Deutschland!
- Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinische Leistungen im Ausland nur bis zu dem Höchstsatz, den sie auch in Deutschland leisten müsste. Im Ausland sind die tatsächlichen Behandlungskosten jedoch höher. Die Mehrkosten müssen Sie selbst bezahlen!
- Für Medikamente erfolgt keine Kostenerstattung.
- Arzt bzw. Krankenhaus: hier gilt wie in Deutschland das Prinzip des nächstgelegenen Arztes oder Krankenhaus (keine freie Auswahl).
- Bei einem medizinisch notwendigen oder sinnvollen Krankrücktransport nach Deutschland erfolgt keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen!
Wie viel kostet ein medizinischer Rücktransport?
Hauptsächlich entstehen den Reisekrankenversicherern hohe Kosten bei speziellen Ambulanzflügen. Stellen Sie sich vor, Sie würden ein Flugzeug chartern und sich Oneway vom Ausland nach Deutschland fliegen lassen. Sicherlich werden Sie mit einem mindestens 5stelligen Preis rechnen. Bei Ambulanzflügen kommt jetzt noch hinzu, dass das Flugzeug eine spezielle Ausstattung benötigt und Fachpersonal (Arzt mit Fachrichtung Anästhesie/Intensivmedizin sowie mind. eine Gesundheitsfachkraft) für Ihre Betreuung an Bord sein muss. Je nach Flugstrecke und Umfang der medizinischen Versorgung steigen die Kosten.
Die Stiftung Warentest hat im April 2022 ein paar Zahlen zu den Kosten veröffentlicht. Krankenrücktransporte nach Deutschland im Ambulanzflugzeug mit intensiv-medizinischer Betreuung kosten von…
- Mallorca: 12.000€
- Tenneriffa: 45.000€
- USA/Mexiko: 60.000€ / 70.000€
- Thailand: 250.000€
- Australien: 130.000€
Beachten Sie: die gesetzlichen Krankenkasse übernimmt nicht die Kosten für einen medizinischen Rücktransport!
Krankenrücktransport: medizinisch notwendig vs. sinnvoll?
Reisekrankentarife unterscheiden sich bei den Bedingungen für Rücktransporte. Bei Tarifen mit „medizinisch notwendig“ zahlt der Versicherer nur bei „notwendig“. Das heißt nichts anderes, wenn die Behandlung im Ausland nicht möglich ist, dann erfolgt der Rücktransport. Wäre prinzipiell eine Behandlung oder Operation im Ausland durchführbar, übernimmt der Versicherer überhaupt keine Kosten für den Rücktransport – jedoch für die Behandlung vor Ort. Wer lieber in Deutschland behandelt werden möchte, greift also gleich zu den besseren Tarifen mit „medizinisch sinnvoll“. Etwas anderes empfehlen wir auch gar nicht.
Krankenversicherung für Auslandsreisen ist wichtig
Selbst wenn Sie nur in Länder Europas verreisen, sollten Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Im Ausland werden Ärzte bei ambulanter Behandlung durchaus mit Ihnen privat abrechnen. Dadurch wird die Untersuchung und Behandlung teurer als in Deutschland und – eher die Regel als die Ausnahme – Sie müssen vor Ort in bar (Kreditkarte) bezahlen. Hingegen bei einer stationären Behandlung ist der Versicherer zu kontaktieren, der dann entweder die Kostenzusage für eine Behandlung im Ausland erteilt oder einen Rücktransport (z.B. Ambulanzflugzeug, Rettungshubschrauber) veranlasst.
Was sollten Versicherte in der Privaten Krankenversicherung beachten?
Für Privatversicherte gelten andere Regeln, da sie sich das Leistungspaket in der Privatversicherung selbst zusammenstellen können. Vor einer Auslandsreise sollte geklärt werden:
- In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
- Welchen Versicherungsumfang, Leistungen und bis zu welcher Höher bietet mir meine private Krankenversicherung?
- Für welchen Zeitraum gilt der Versicherungsschutz außerhalb Deutschlands?