Fahrradversicherung

Fahrradversicherung z.B. Diebstahlschutz und Teilkasko

Bestmögliche Leistungen einer Fahrradversicherung

  • Diebstahlschutz unabhängig von der Hausratversicherung
  • Schadenersatz auch bei Diebstahl, wenn das Fahrrad nicht gegen einen festen Gegenstand angeschlossen wurde
  • Teilkasko und Vollkasko-Versicherung zum Neuwert
  • Versicherung von Verschleiß und Schäden am Fahrrad
  • Reparaturen oder Vandalismus
  • Beschädigungen durch Unfall, Brand, Explosion, Blitzschlag
  • Fall- oder Sturzschäden
  • Versicherung bei Transport des Fahrrads (z.B. Fahrradträger am Kfz)
  • Schutzbriefleistungen
  • Teilediebstahl zum Neuwert
  • Schutz für 24/7 (ohne Nachtzeitklausel)
  • gewerbliche Nutzung versicherbar

Die genannten Leistungen sind in herkömmlichen Hausratversicherungen nicht eingeschlossen. Zudem wird der Versicherungsschutz für hochpreisige Fahrräder innerhalb der Hausratpolice oft sehr teuer. Aus den genannten Gründen ist eine gesonderte Fahrradversicherung empfehlenswert, da Sie damit ein Fahrrad deutlich umfangreicher und günstiger versichern.

Versicherungsvergleich & Angebot

    Fahrradversicherung

    • Fahrrad richtig versichern
    • günstiger Beitrag + Top-Leistungen
    Angaben zum Fahrrad:
    Persönliche Angaben:
    Anschrift / Wohnsitz:
    Erreichbarkeit per Email / Telefon
    *Pflichtfeld

    SSL-gesicherte Datenübertragung.

    Fallstricke bei der Fahrradversicherung

    Bei Diebstahl: Fahrrad an- oder abgeschlossen?

    Um Schadenersatz nach einem Diebstahl zu erhalten, ist immer die Frage nach der Sicherung des Fahrrads. Muss es angeschlossen gewesen sein (Schlossverbindung um Fahrrad und einen festen unbeweglichen Gegenstand) oder reicht es aus, dass das Fahrrad in sich abgeschlossen war? Wer Probleme vermeiden will, muss einen Tarif wählen, bei dem das Abschließen des Fahrrads ausreicht. Bei der Frage nach der Art des Schlosses wird meist keine Forderung gestellt, jedoch wird gern ein Mindestwert (50€) gern gesehen. Schon aus Eigeninteresse sollte man dafür sorgen, ein ordentliches Schloss zu verwenden und auch die Kaufrechnung zum Fahrradschloss aufzubewahren. Klar sollte sein, dass ein ungesichertes Fahrrad nicht versichert ist.

    Originalrechnung

    Wenn Sie ein Fahrrad neu bei einem Händler kaufen, dann bewahren Sie unbedingt die Kaufrechnung auf! Wenn Sie ein Fahrrad gebraucht kaufen, dann lassen Sie sich vom Vorbesitzer unbedingt die ursprüngliche Originalrechnung aushändigen! Die Versicherer wollen diese Rechnung spätestens im Schadenfall sehen! Wenn Sie keine Originalrechnung haben, kann der Schadenersatz gekürzt oder auch abgelehnt werden.

    Klausel zur Neuanschaffung

    Ebenso setzen viele Versicherer voraus, dass ein Schadenersatz nach Totalschaden oder Diebstahl nur dann geleistet wird, wenn ein neues Fahrrad angeschafft wird. Dazu ist die Rechnung des Händlers als Nachweis notwendig. Bei Erwerb eines gebrauchten Fahrrads wird eben nichts gezahlt.

    Display mitversichert?

    Fahrräder (E-Bikes) haben ein abnehmbares Display, zur Anzeige von Geschwindigkeit, Akku-Restlaufzeit und auch Navigation. Im Versicherungsschutz werden jedoch nur fest verbaute Teile eingeschlossen. Es erfolgt demnach keine Schadenregulierung für abnehmbare Fahrradteile.

    Definition von Verschleiß

    Bei Verschleiß sollten Versicherungskunden aufpassen, denn hier wird die Art und Umfang des Verschleißes definiert. Daraus ergeben sich dann Ausschlüsse, in denen der Versicherer nicht leisten muss. Sich einfach nur darauf zu verlassen, bringt im Schadenfall nichts. Jeder Fahrradbesitzer sollte sein Fahrrad regelmäßig inspizieren und instandsetzen. Die Rechnungen für den Service und Ersatzteile sollte man aufbewahren. Dann kann man die Pflege des Fahrrads leicht nachweisen.