Wochenendhaus-, Bungalow und Gartenlauben-Versicherung

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Versicherung für Ihr Wochenendhaus, Bungalow oder Kleingartenlaube
Wochenendhäuser und Gartenlauben sind mittlerweile komfortabel eingerichtet, z.B. mit einer Küche, WC und Dusche, große Terrassenfläche, Grillplatz und Carport. Alles in allem kann selbst eine kleine Laube mit Hausrat (auch Gartengeräte gehören dazu) den Neuwert von 30.000€ überschreiten. Daher sollte man das Wochenendhaus über eine Gebäudeversicherung sowie Hausratversicherung versichern. Leider gibt es nur sehr wenige Versicherungen, die Kleingartenlauben und Bungalows versichern. Grundsätzlich können wir Ihnen den passenden Versicherungsschutz anbieten. Bitte fragen Sie einfach an.
Der Aufbau des Versicherungsschutzes
Einerseits wird das Gebäude zum Neuwert versichert. Hier werden die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel abgedeckt, aber auch die mutwillige Beschädigung des Bungalows und der Einschluss der Elementarschäden sind möglich und ratsam.
Andererseits muss aber auch der Hausrat, also der Inhalt, versichert werden. Denn über Ihre normale Hausratversicherung wird das alles in der Regel nicht versichert.
Details beachten
Bei den Wochenendhausversicherungen wird nicht alles in gleicher Art und Weise versichert. Die Unterschiede können erheblich sein. Wer nur den Preis vergleicht, kann im Schadenfall auch durchaus leer ausgehen, z.B. weil das Schadenereignis nicht versichert wurde oder weil die Versicherungssumme viel zu niedrig war.
- Bietet die Versicherung einen Unterversicherungsverzicht und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Immer dann, wenn die Versicherungssumme kleiner gewählt wird als der tatsächliche Wert des zu versichernden Gebäudes, kommt es zu einer Unterversicherung. Das bedeutet, dass Sie im Schadenfall dann selbst auch bei kleineren Schäden einen Leistungsabzug bekommen. Liegt zum Beispiel eine Unterversicherung von 30% vor, wird im Leistungsfall die Schadenzahlung auch um 30% gekürzt.
- Stimmt die Versicherungssumme?
- Wird Sturm und Hagel als Gefahren versichert? Muss eine Wartezeit erfüllt werden oder gibt es einen Selbstbehalt?
- Ist der einfache Diebstahl und der Einbruchdiebstahl mitversichert? Gilt das nur für die entwendeten Gegenstände oder wird auch der Vandalismusschaden am Gebäude nach dem Einbruch versichert?
- Werden Elemtargefahren wie Überschwemmung versichert?
- Sollen Gewächshäuser, Gartenmöbel und elektronische Geräte versichert sein?
- Wird eine vorhandene Solar-/Photovoltaik-Anlage mitversichert?
Unbedingt prüfen: Privathaftpflicht
Auf jeden Fall sollten Sie eine ordentliche Privathaftpflichtversicherung haben, die den Besitz von Schrebergärten, Kleingartenlauben oder Wochenendhäusern mit versichert. Stellen Sie sich vor, dass ein Baum Ihres Gartens in den Nachbargarten stürzt und dort einen Schaden anrichtet. Oder im Sturm lösen sich Teile Ihrer Gartenlaube und treffen einen Nachbarn oder Passanten. Zwar sind moderne Privathaftpflichtversicherungen bereits darauf ausgerichtet, doch alte Verträge können große Lücken aufweisen. Daher bieten wir Ihnen auch den Check der Privathaftpflichtversicherung an.